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Kollektivvertrag 2023 für die Angestellten bei Fahrschulen abgeschlossen

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 10 Prozent

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Am 30.03.2023 konnte für die Angestellten in den Fahrschulen Österreichs nachfolgender Abschluss erzielt werden:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer, Fahrlehr-Assistenten um 10 Prozent.
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Büroangestelltenmit einfacher kaufmännischer Tätigkeit, mit schwieriger kaufmännischer Tätigkeit um 10 Prozent.
  • Bürolehrlinge erhalten ein Lehrlingseinkommen in folgender Höhe:
    im 1. Lehrjahr € 836,--
    im 2. Lehrjahr € 1.040,--
    im 3. Lehrjahr € 1.441,--
    Diese Werte ergeben eine Erhöhung um 10 Prozent.
  • Alle Zulagen werden um 10 Prozent erhöht.
  • Ist-Gehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden um 10 Prozent erhöht.
  • Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem Beschäftigungsverhältnis des zukünftigen Fahrlehr-Assistenten und der Ausgestaltung der verpflichtenden Weiterbildung der Fahrlehrer/ Fahrschullehrer beschäftigt.
  • Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab 1. April 2023.
  • Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2023 in Kraft.