KV-Abschluss 2026 für die Güterbeförderung
Durchschnittliche Gehaltserhöhung bei 3,05 Prozent
Die Gehaltsverhandlungen für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe wurden erfolgreich abgeschlossen. In einem schwierigen, zugleich konstruktiven Verhandlungsprozess wurde eine Einigung erzielt, die für die große Mehrheit der Beschäftigten spürbare Verbesserungen mit sich bringt. Bei einer rollierenden Inflation von 3,00% liegt die durchschnittliche Gehaltserhöhung bei 3,05%.
Ein Fixbetrag als faire und nachhaltige Lösung
Die kollektivverträglichen Mindestgehälter werden mit 1.1.2026 um monatlich 60,00€ erhöht und auf den nächsten vollen Euro gerundet.
Mindestgehalt über 2.000 Euro
Die Mindestgehälter in der Branche werden von ursprünglich 1.905,00€ auf zukünftig 2.010,00€ angehoben.
Die Lehrlingseinkommen werden um 3,1% erhöht.
Der Tag des Übertrittes von der 4. in die 5. Schulstufe des leiblichen Kindes oder eines Kindes, mit dem der Angestellte im gemeinsamen Haushalt lebt, ist ab 1.1.2026 unter Fortzahlung des Entgeltes dienstfrei.
Normalarbeitszeit
Normalarbeitszeit (Artikel V Punkt 2.1.1).: Der festgelegte Durchrechnungszeitraum beträgt ab 1.1.2026 bis zu 32 Wochen.
Darüber hinaus sind die Kollektivvertragspartner darüber übereingekommen im Frühjahr 2026 eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Gehaltstabelle,
Lehrlingsentwicklung und weiteren Themen aufzunehmen.
Die Branche sieht sich aktuell mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Umso erfreulicher ist es, dass die Sozialpartner durch sachliche und lösungsorientierte Gespräche einen Kollektivvertragsabschluss gefunden haben, der für alle Beteiligten tragbar ist.