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KV-Abschluss für die Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe 2020

Am 18. Dezember 2019 konnte nachfolgender Abschluss für die Angestellen im Personenbeförderungsgewerbe erzielt werden:

  • Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter werden um 2,2 % erhöht.
  • Die Lehrlingsentschädigung wird künftig von der Beschäftigungsgruppe 2a berechnet, was ein Plus von 6,5 % bedeutet.
  • Darüber hinaus konnte die Freistellung am 1. Volksschultag des Kindes bei Schuleintritt unter Fortzahlung des Entgeltes im Kollektivvertrag verankert werden.
  • Die Änderungen treten mit 1.1.2020 in Kraft.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.