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Verhandlungen 2022 für den Kollektivvertrag für Angestellte in Spedition & Logistik abgeschlossen

Mindestgehälter werden um 3,2 %, Lehrlingseinkommen um bis zu rund 11 % erhöht und Auszahlung einer Coronaprämie

Paul Hanaoka, Unsplash

Nachdem die 1. Verhandlungsrunde am 25.01.22 ergebnislos unterbrochen wurde, konnte heute am 31.01.22 in einer weiteren Runde ein Abschluss erzielt werden.

In der 1. Verhandlungsrunde legte das Verhandlungsteam der GPA den Arbeitgebern ein gut ausgewogenes Paket zur nachhaltigen Attraktivierung der Branche vor.

Ein Schwerpunkt lag in diesem Jahr darin, die Branche für die fehlenden und so dringend benötigten jungen Fachkräfte zu attraktivieren, wie durch höhere Lehrlingseinkommen.

Wie auch in den vergangenen Jahren wurde die durchschnittliche Inflation des Vorjahres, mit 2,8 % im Jahr 2021, als Grundlage für die Verhandlungen herangezogen.

Der Abschluss beinhaltet im Detail:

Gehaltsrechtlicher Teil

  • 1.    Sämtliche kollektivvertraglichen Gehälter werden ab 1.4.2022 um 3,2 % (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) erhöht.
    Am 31.3.2022 bestehende IST-Gehälter sind am 1.4.2022 um jenen Eurobetrag zu erhöhen, um den das jeweilige kollektivvertragliche Mindestgehalt ab 1.4.2022 angehoben wird (für Teilzeitbeschäftigte aliquot).
  • 2.    Die Lehrlingseinkommen werden deutlich, um bis zu rund 11 %, erhöht.
    • 1.    Lehrjahr € 740.-
    • 2.    Lehrjahr € 940.-
    • 3.    Lehrjahr € 1.240.-
    • 4.    Lehrjahr (vgl. BG A I des KV Angestellte Spedition)
  • 3.    Allen Angestellten, die im Zeitraum von 1.9.2021 bis 31.12.2021 im Unternehmen beschäftigt waren und deren Dienstverhältnis bis zumindest inklusive 28.2.2022 aufrecht ist, ist eine einmalige Coronaprämie auszuzahlen (gemäß § 124b Z350 lit a EstG) (ausgenommen sind Beschäftigte, die sich in diesem Zeitraum im Präzens- bzw. Zivildienst oder in Karenz befunden haben).
    • Beschäftigte mit einem Beschäftigungsausmaß bis inklusive 50% der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit erhalten eine Coronaprämie in der Höhe von € 75.-.
    • Beschäftigte mit einem Beschäftigungsausmaß über 50% der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit erhalten eine Coronaprämie in der Höhe von € 150.-.
    • Lehrlinge im 1. und 2. Lehrjahr erhalten eine Coronaprämie in der Höhe von € 75.- und Lehrlinge im 3. und 4. Lehrjahr von € 150.-.
    • Die Auszahlung hat spätestens am 28. Februar 2022 (am Konto des/r Arbeitnehmers/in einlangend) zu erfolgen.

Geltungsbeginn des neuen Kollektivvertrags ist der 01.04.2022.

Der Punkt 3. tritt bereits mit 31.01.2022 in Kraft, sodass die Coronaprämie noch steuerfrei bis spätestens zum 28. Februar 2022 ausgezahlt werden kann.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.