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Angestellte der ASFINAG erhalten ab 1.1.2021- 1,5 Prozent mehr Gehalt

Für die Angestellten der ASFINAG konnte am 5.11.2020 nachfolgender Abschluss erzielt werden:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter, die IST-Gehälter und das Lehrlingseinkommen werden um 1,5% erhöht. Damit wird die Kaufkraft aller Beschäftigten gesichert und die Inflation abgegolten.
  • Bei der Gesundheitsvorsorge Aktiv oder einem REHA-Aufenthalt wird der Selbstbehalt in der Höhe von max. 300,-- Euro pro Jahr übernommen.
  • Vereinbarter Zeitausgleich kann im Krankheitsfall nicht mehr verfallen.
  • Die 3km Grenze bei der Gewährung der Fahrtkostenentschädigung für den öffentlichen Verkehr wird gestrichen.
  • Die Hospizkarenz wird für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet.
  • Anpassung einiger kollektivvertraglicher Regelungen: die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird konkretisiert und die Pflegekarenz der neuen gesetzlichen Regelung angepasst. 
  • Alle Änderungen treten mit 1.1.2021 in Kraft.

Mit diesem Abschluss haben wir der besonders schwierigen Situation Rechnung getragen und ein faires Paket vereinbart.