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Angestellte der ASFINAG erhalten ab 1.1.2020 - 2,3 Prozent mindestens jedoch EUR 65,--

Gültig ab 1.1.2020

Für die Angestellten der ASFINAG konnte nachfolgender Abschluss erzielt werden:

  • Die KV-Gehälter/IST-Gehälter werden um 2,3 % erhöht (kaufm. gerundet auf 2 Kommastellen), mindestens jedoch um EUR 65,--. Das ergibt eine durchschnittliche Anpassung von 2,43 %.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden um 3 % erhöht, gerundet auf den nächsten vollen Euro.

Rahmenrechtliche Änderungen

​Längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Ab dem 5. Dienstajhr übernimmt die Arbeitgeberin einen eventuellen Differenzbezug zur gesetzlichen Entgeltfortzahlung der Sozialversicherung im Ausmaß des Monatsbruttobezuges für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten.
  • Ab dem 10. Dienstjahr erfolgt dies für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten
  • Zusätzliche Freistellung am 1. Volksschultag des Kindes (Schuleintritt) unter Fortzahlung des Entgeltes.
  • Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelung zum Papamonat und dem damit verbundenen Rechtsanspruch wurde die Doppelgleisigkeit im Kollektivvertrag aufgelöst. Damit besteht künftig grundsätzlich Anspruch auf den Familienzeitbonus.
  • Bei einer Umreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe werden künftig die bereits erbrachten Jahre auf die Wartezeit zur nächsten Vorrückung angerechnet.
  • Weiters wurde die Rufbereitschaft und die Anrechnung der Vordienstzeiten zur Bemessung des Urlaubsanspruches klarer formuliert.
  • Die Beschäftigten der Mautaufsicht haben künftig bei entsprechender Tätigkeit Anspruch auf die speziellen Erschwerniszulagen.
  • Geltungsbeginn: 1.1.2020

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.