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Kollektivvertrag 2024/2025 für den Wiener Hafen

Erhöhung der Ist-Gehälter und Ist-Löhne ab 1. April 2024 um 6,30% erhöht

Simon Berger, Unsplash

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen, sowie die Ist-Gehälter und Ist-Löhne werden ab 1. April 2024 um 6,30% erhöht, die sich ergebenden Beträge werden auf den vollen Euro aufgerundet.

Mit 1. April 2025 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen, sowie die Ist-Gehälter und Ist-Löhne um die durchgerechnete Inflationsrate vom Zeitraum 1. März 2024 bis 28. Februar 2025 (dies sind 2,8 %) erhöht.

Alle Angestellten (m/w) welche sich im Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 und zum Stichtag 31. März 2024 in einem vollversicherten Dienstverhältnis mit Ausnahme von Karenzurlaub befinden, erhalten zeitnah, bis spätestens Ende Mai 2024 eine Prämie für die außergewöhnlichen Leistungen im Unternehmen Hafen Wien GmbH in der Höhe von € 3.000,–. Lehrlinge erhalten im 1. Lehrjahr € 1.000,–, im 2. Lehrjahr € 2.000,– und ab dem 3. Lehrjahr € 3.000,–. Jene Angestellte, ArbeiterInnen und Lehrlinge (m/w), die in diesem Zeitraum nur zeitweise beschäftigt waren, erhalten diese Einmalzahlung aliquotiert.

Am 1. Juni 2024 werden alle bis 31. Mai 2024 im Hafen Wien beschäftigten Arbeiter:innen in das Angestelltenverhältnis übernommen. Die Einstufung in das Gehaltsschema erfolgt gemeinsam mit dem Betriebsrat.

Ab 1. Juni 2024 erfolgen alle Neuaufnahmen im Hafen Wien ausschließlich in das Angestelltenverhältnis. Der Kollektivvertrag tritt mit 01.04.2024 in Kraft und wird für 24 Monate abgeschlossen.