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KV-Abschluss für die Angestellten und Arbeiter im Wiener Hafen 2020

Für die Angestellten des Wiener Hafens konnte nachfolgender Abschluss erzielt werden. 

  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Mindestgehälter und Lehrlingsent-schädigungen werden ab 1. April 2020 um 1,99 % erhöht, die sich ergebenden Beträge werden auf den vollen Euro aufgerundet. Im Hinblick auf die wirtschaftlich sehr volatile Situation gilt dieser Prozentsatz für 24 Monate.

Anhang I Abs. 7 lautet folgendermaßen:

  • Alle Angestellten und Lehrlinge (m/w) welche sich im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.06.2020 und zum Stichtag 31.08.2020 in einem aufrechten Dienstverhältnis mit Entgeltanspruch befinden, erhalten mit der Abrechnung August 2020 (Arbeiter) und September 2020 (Angestellte) eine Corona Prämie für die außergewöhnlichen Belastungen im Unternehmen Hafen Wien GmbH. Als Unternehmen der kritischen Infrastruktur war der Hafen immer offen und die MitarbeiterInnen haben in dieser Zeit außergewöhnliche Leistungen unter einem erhöhten Gefährdungspotential erbracht und erhalten dafür eine Corona-Prämie in der Höhe von EUR 3.000,--. Jene Angestellten, ArbeiterInnen und Lehrlinge (m/w), die in diesem Zeitraum nur zeitweise beschäftigt waren, erhalten diese Einmalzahlung aliquotiert.
  • Die Evaluierung der DAZ-Umwandlung hat ergeben, dass diese Maßnahme sowohl für Arbeitgeber- als auch von ArbeitnehmerInnenseite als sinnvoll zur weiteren Anwendung empfohlen wird und es gilt als vereinbart, dass diese Regelung für weitere 2 Jahre angewendet wird und ebenso wieder eine Evaluierung erfolgen soll.
  • Der Kollektivvertrag tritt mit 1.4.2020 in Kraft und wird für 24 Monate abgeschlossen.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.