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KV-Abschluss für die Angestellten in Spedition & Logistik 2023

Durchschnittliche Erhöhung der Mindestgehälter um 7,15 %, Arbeitszeitverkürzung um 1,5 Stunden und günstigeren Überstundenteiler von 155

Paul Hanaoka, Unsplash

Durch die durchschnittliche Erhöhung der Mindestgehälter um 7,15 %, die Arbeitszeitverkürzung um 1,5 Stunden und den günstigeren Überstundenteiler von 155 steigen die Stundengehälter folgend:

  • Normalstunde: 10,20 – 11,01%
  • Überstunde: 10,45 – 11,26%

Details des Abschlusses:

  • Mit 1.4.23 rückwirkende Erhöhung der Mindestgehälter um bis zu 7,78 aber mindestens 7 %.
    Mit der stärkeren Erhöhung der unteren Mindestgehälter in A I bis III und B I und II. wird der besonderen Belastung dieser Angestellten Rechnung getragen.
    Die Mindestgehälter werden durchschnittlich um 7,15 % erhöht. 
    Bestehende Überzahlungen bleiben wie gehabt aufrecht.
  • Erhöhung des Überstundenwerts durch neuen Überstundenteiler von 155 mit 1.10.23
    Der Wert einer Überstunde steigt somit um 3,2 %. Für Angestellte mit einem All-in-Vertrag oder einer Überstundenpauschale erhöht sich das Pauschale entsprechend oder müssen weniger Stunden gearbeitet werden.
  • Arbeitszeitverkürzung auf 38,5 Stunden mit 1.10.23.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen zwischen 7,78 und 9,04 % mit 1.4.23
    1. Lehrjahr €    800,-
    2. Lehrjahr € 1.025,-
    3. Lehrjahr € 1.340,-
    4. Lehrjahr € 2.078,-
  • Teuerungsprämie € 300,- bis € 600,- Netto zusätzlich zur KV-Erhöhung
    Für Angestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 20 Stunden gebührt eine Teuerungsprämie in der Höhe von € 600,- Netto und für Angestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 20 Stunden in der Höhe von € 300,- Netto. Lehrlinge im ersten und zweiten Lehrjahr erhalten eine Teuerungsprämie in der Höhe von € 300,- Netto und im dritten und vierten in der Höhe von € 600,- Netto.
    Die Auszahlung erfolgt in 4 Teilen (€ 150,- bzw € 75,-) in den Monaten April, Mai, Juli und August.
  • Differenzmehrarbeit muss im ersten Jahr der Arbeitszeitverkürzung ausbezahlt werden.
    Wird in der Zeit von 1.10.23 bis 30.9.24 über die kollektivvertraglich verkürzte Arbeitszeit von 38,5 Stunden hinaus gearbeitet, müssen die 1,5 Stunden bis inkl. der 40. Stunde im Folgemonat ohne Zuschlag ausbezahlt werden und dürfen nicht in eine etwaige Durchrechnung einbezogen werden. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.
  • Ergänzung der Funktionen des/r Abfallbeauftragten und Nachhaltigkeitsbeauftragten in der Gehaltsregelung.

Die Ergebnisse der Umfrage mit rund 1.600 Teilnehmer:innen, Betriebsversammlungen in 60 Betrieben, 5.000 Pickerl und rund 3.000 Unterstützer:innen unserer Petition haben den notwendigen Druck aufgebaut, um zu diesem Ergebnis zu gelangen.

Nur durch deinen Einsatz konnten wir einen Abschluss erzielen, der sowohl eine spürbare Erhöhung als auch eine Arbeitszeitverkürzung beinhaltet. Wir danken dir für deine Unterstützung!