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Ich arbeite als freie:r Dienstnehmer:in

Welche Rechte und Pflichten hast du als freie:r DienstnehmerIn?

Freie Dienstverträge sind oft unsicher, weil sie sich rechtlich zwischen einem regulären Dienstverhältnis mit Anstellung und einem Arbeitsverhältnis auf selbständiger Basis bewegen. Wichtig ist dabei, dass freie Dienstnehmer:innen wie Angestellte nur sorgfältiges Bemühen, nicht aber einen bestimmten Arbeitserfolg schulden, also bloß ihre Zeit und Energie für die vereinbarte Tätigkeit zur Verfügung stellen müssen und dafür entlohnt werden. Sie müssen aber kein fertiges Produkt abliefern, für dessen ordnungsgemäßes Funktionieren sie haften.

Was ist ein freier Dienstvertrag?

Wenn du einen freien Dienstvertrag unterschreibst, dann gehst du damit ein sogenanntes „Dauerschuldverhältnis“ ein. Das bedeutet: Du haftest nicht für ein bestimmtes Ziel, also ein Werk oder Produkt, sondern du verpflichtest dich auf Zeit für ein Entgelt eine bestimmte Dienstleistung bei einem/einer Arbeitgeber:in zu erbringen.

Was ist der Unterschied zu einem „normalen“ Dienstvertrag?

Du unterliegst als freie:r Dienstnehmer:in einer viel geringeren Weisungsgebundenheit als Arbeitnehmer:innen. Das bedeutet, dass du frei von Kontrolle und ohne Dienstvorgaben arbeiten kannst. Es gelten für dich auch keine Bekleidungs- oder Pausenvorschriften.

Welche Regelungen sind bei freien Dienstvertrag gleich wie beim „normalen“ Arbeitsverhältnis?

Die benötigten Arbeitsmaterialien wie zum Beispiel Computer, E-Mail-Adresse, Telefon oder auch Werkzeuge werden im Wesentlichen vom/von der Arbeitgeber:in bereitgestellt. Wenn du krank oder verhindert bist, musst du dich nicht um eine Vertretung für dich bemühen. Die Haftung und das Risiko für den Erfolg deiner Aufgabe liegen beim/bei der Arbeitgeber:in, nicht bei dir.