Zum Hauptinhalt wechseln

Ich arbeite als Zeitarbeitskraft

Adobe Stock/GPA

Deine Rechte bei Zeitarbeit | Arbeitskräfteüberlassung

Zeitarbeit wird in Österreich durch das „Arbeitskräfteüberlassungsgesetz“ reglementiert. Das ist gut, denn im Gegensatz zu anderen Ländern dürfen Zeitarbeitskräfte bei uns gegenüber ihren fix angestellten Kolleg:innen nicht benachteiligt werden. 

  • Wenn du als Zeitarbeitskraft gerade nicht überlassen wirst, also sogenannte „Stehzeiten“ hast, dann gilt für dich der Kollektivvertrag „Allgemeines Gewerbe“.
    Achtung: Für Arbeiter:innen gilt der Kollektivvertrag für “Arbeitskräfteüberlasser”. Nach diesem richten sich ihr Gehalt, ihre Arbeitszeit und alle weiteren Ansprüche. Mehr dazu erfährst du auf der Website der Gewerkschaft PROGE
  • Während du jedoch gerade überlassen wirst, also in einem Unternehmen eingesetzt  bist, muss für dich das gleiche gelten, wie für deine fix angestellten Kolleg:innen. Das bedeutet während der Überlassung gilt der jeweilig gültige Kollektivvertrag des Betriebes, in dem du arbeitest.
    Wichtig: Das Mindestgrundgehalt im Betrieb, in dem du arbeitest, darf nicht niedriger sein als nach dem Grundgehalt des Kollektivvertrages „Allgemeines Gewerbe“.

Mehr zum Thema Arbeitsvertrag erfährst du HIER

Du hast Fragen zu deinem Arbeitsvertrag? Vereinbare jetzt deinen Beratungstermin! Alle Kontakte findest du HIER

   

Das könnte dich auch interessieren