Ich arbeite befristet
Hier erfährst du, worauf du achten musst, wenn du ein befristetes Arbeitsverhältnis hast.
In manchen Branchen sind befristete Arbeitsverträge üblich. Wird gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses auch das exakte Ende festgelegt, spricht man von einem befristeten Arbeitsverhältnis. Hier erfährst du, worauf du achten musst.
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Du bist befristet beschäftigt, wenn dein Arbeitsvertrag für eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist. Das bedeutet, dein Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer automatisch, ohne, dass es einer Auflösungserklärung oder Kündigung bedarf.
Bei dem vereinbarten Endzeitpunkt des Vertragsverhältnisses muss es sich nicht unbedingt um ein bestimmtes Kalenderdatum handeln. Als Ende des Arbeitsverhältnisses kann auch ein anderer klar nachvollziehbarer Endzeitpunkt vorgesehen werden. Klassische Beispiele dafür sind das Ende einer Karenzvertretung einer anderen Beschäftigten, einer Saison oder eines Projektes. Es darf sich dabei jedoch nicht um einen willkürlichen Zeitpunkt handeln.
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Grundsätzlich nein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis bedeutet, dass du und dein Arbeitgeber für die Dauer dieser Befristung aneinander gebunden seid und grundsätzlich keine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen ist. Obwohl eine Befristung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch dich oder deinen Arbeitgeber vor dem arbeitsvertraglich festgelegten Ende durch Zeitablauf grundsätzlich ausschließt, ist eine Kündigung nach einer vorab schriftlich festgehaltenen Kündigungsvereinbarung möglich.
Eine „Höchstbefristung“, durch die eine Kündigung zu einem früheren Termin zulässig ist, ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Die „Höchstbefristung“ setzt jedenfalls eine längere Befristung voraus, sodass es zu keinem Missverhältnis zwischen der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses und der Kündigungsmöglichkeit kommen kann.
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Ja, die Befristung kann jedenfalls einvernehmlich im beidseitigen Interesse beendet werden, also wenn du dir mit deinem Arbeitgeber einig bist.
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Wenn du mit deinem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart hast, kann dein befristetes Arbeitsverhältnis dann einseitig gelöst werden, wenn Entlassungsgründe beziehungsweise Gründe für einen vorzeitigen Austritt vorliegen.
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Dein Arbeitgeber muss dir im Vorhinein rechtzeitig mitteilen, wenn er dich nicht weiterbeschäftigen will. Einige Kollektivverträge verlangen ausdrücklich Vorinformationen dieser Art, ansonsten besteht dein Beschäftigungsverhältnis über die Vertragsdauer hinaus weiter und es wird automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Erkundige dich hier am Besten nach der Regelung, die für dich gilt.
Wenn mehrere befristete Arbeitsverhältnisse aneinander gereiht werden, nennt man das Kettenverträge. Passiert das ohne sachliche Rechtfertigung, ist zu prüfen, ob nicht von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen ist. Für eine derartige Beurteilung wende dich bitte unbedingt an unsere Beratung. Alle Kontakte findest du HIER
Einen Kündigungsschutz gibt es nicht. Liegt das Ende deiner Befristung allerdings vor dem Beginn des Beschäftigungsverbots, so verlängert sich die Befristung bis zum Beginn des Verbotes.
Achtung: Dies gilt nicht, wenn eine Befristung aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt oder gesetzlich vorgesehen ist.
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