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Ich arbeite befristet

Was ist ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Du bist befristet beschäftigt, wenn dein Arbeitsvertrag für eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist. Das bedeutet, dein Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer automatisch, ohne, dass es einer Auflösungserklärung oder Kündigung bedarf. Bei dem vereinbarten Endzeitpunkt des Vertragsverhältnisses muss es sich nicht unbedingt um ein bestimmtes Kalenderdatum handeln. Als Ende des Arbeitsverhältnisses kann auch ein anderer klar nachvollziehbarer Endzeitpunkt vorgesehen werden. Klassische Beispiele dafür sind das Ende einer Karenzvertretung einer anderen Beschäftigten, einer Saison oder eines Projektes. Es darf sich dabei jedoch nicht um einen willkürlichen Zeitpunkt handeln.

Kann ich kündigen, wenn ich befristet arbeite?

Grundsätzlich nein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis bedeutet, dass du und dein Arbeitgeber für die Dauer dieser Befristung aneinander gebunden seid und grundsätzlich keine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen ist. Obwohl eine Befristung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch dich oder deinen Arbeitgeber vor dem arbeitsvertraglich festgelegten Ende durch Zeitablauf grundsätzlich ausschließt, ist eine Kündigung nach einer vorab schriftlich festgehaltenen Kündigungsvereinbarung möglich. Eine „Höchstbefristung“, durch die eine Kündigung zu einem früheren Termin zulässig ist, ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Die „Höchstbefristung“ setzt jedenfalls eine längere Befristung voraus, sodass es zu keinem Missverhältnis zwischen der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses und der Kündigungsmöglichkeit kommen kann.

Die Befristung kann jedenfalls einvernehmlich im beidseitigen Interesse beendet werden, also wenn du dir mit deinem Arbeitgeber einig bist.

Du kannst allerdings entlassen werden, wenn du dafür einen triftigen Grund setzt. Beispielsweise, wenn du unbegründet abwesend bist, deine Arbeit verweigerst oder einen Diebstahl begehst.

Was, wenn meine Befristung zu Ende geht?

Dein Arbeitgeber muss dir im Vorhinein rechtzeitig mitteilen, wenn er dich nicht weiterbeschäftigen will. Einige Kollektivverträge verlangen ausdrücklich Vorinformationen dieser Art, ansonsten besteht dein Beschäftigungsverhältnis über die Vertragsdauer hinaus weiter und es wird automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Erkundige dich hier am Besten nach der Regelung, die für dich gilt.