Ich bin geringfügig beschäftigt
Die geringfügige Beschäftigung unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Arbeitsformen. Hier erfährst du, welche Regelungen für dich gelten.
Geringfügig beschäftigt bist du, sobald du regelmäßig in einem geringen Ausmaß, beispielsweise für einen Monat oder für unbestimmte Zeit, arbeitest. Du darfst dabei aber nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (Stand 2026) im Kalendermonat verdienen. Sobald deine Bezahlung höher ist, musst du von deinem Arbeitgeber vollversichert werden. Sonderzahlungen wie dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf die du natürlich so wie alle anderen Beschäftigten auch Anspruch hast, werden nicht in die Geringfügigkeitsgrenze miteinberechnet.