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Ich bin geringfügig beschäftigt

Die geringfügige Beschäftigung unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Arbeitsformen. Hier erfährst du, welche Regelungen für dich gelten.

Adobe Stock/GPA

Geringfügig beschäftigt bist du, sobald du regelmäßig in einem geringen Ausmaß, beispielsweise für einen Monat oder für unbestimmte Zeit, arbeitest. Du darfst dabei aber nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (Stand 2026) im Kalendermonat verdienen. Sobald deine Bezahlung höher ist, musst du von deinem Arbeitgeber vollversichert werden. Sonderzahlungen wie dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf die du natürlich so wie alle anderen Beschäftigten auch Anspruch hast, werden nicht in die Geringfügigkeitsgrenze miteinberechnet.

Auch wenn du geringfügig beschäftigt arbeitest, hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Pflegefreistellung, Abfertigung und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

  • Mehr Infos zum Urlaub findest du HIER
  • Mehr Infos zum Krankenstand findest du HIER
  • Mehr Infos zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld findest du HIER

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt eine Kündigungsfrist von zumindest 6 Wochen. Der Arbeitgeber muss eine Kündigungsentschädigung bezahlen, wenn er sich nicht an die Kündigungsfrist hält. Die Höhe der Entschädigung muss dem entsprechen, was du innerhalb der Kündigungsfrist verdient hättest.

Mehr zur Beendigung des Dienstverhältnisses erfährst du HIER

Wann und wie lange du arbeitest, muss im Vorfeld mit deinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden. Die Arbeitszeit kann später nicht mehr einseitig abgeändert werden. Wenn die Arbeitszeit sich später ändern soll, dann musst du dich mit deinem Arbeitgeber darauf einigen und die Änderung schriftlich festhalten.

Mehr zum Thema Arbeitszeit erfährst du auch HIER

Du kannst dich selbst kranken- und pensionsversichern, bist aber niemals arbeitslosenversichert.

 

Wenn du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze im Kalendermonat verdienst, musst du verpflichtend voll sozialversichert werden.

 

Achtung: Für die Berechnung der Höhe deiner Sozialversicherungsabgaben werden die Einkommen aus allen deinen Jobs zusammengerechnet. Wenn du dadurch über die Geringfügigkeitsgrenze kommst, dann musst du die Sozialversicherungsbeiträge selbst nachzahlen.

    

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