Ich möchte einen Betriebsrat gründen
Großartig! Die Belegschaft einer Firma hat viele Rechte: Mitwirkungsrechte, Überwachungsrechte oder auch Beratungsrechte. Ausgeübt werden diese Rechte durch den Betriebsrat. Deine Gewerkschaft GPA unterstützt dich jederzeit gerne bei der Gründung eines Betriebsrats.
Laut Arbeitsverfassungsgesetz ist ein Betriebsrat zu wählen, wenn in einem Betrieb dauernd mindestens fünf Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind. Das Wahlverfahren beginnt mit der Wahl des Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung. Der/die älteste KollegIn kann die Wahl einberufen. Die Wahl kann aber auch von mindestens so vielen Kolleginnen und Kollegen wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind einberufen werden. Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder ist von der Größe des Betriebs abhängig.
Ein Betriebsrat bringt aber nicht nur für Arbeitnehmer:innen Vorteile. Studien zufolge sind auch viele Geschäftsleitungen der Ansicht, dass es gut ist, einen Betriebsrat als Ansprechpartner zu haben. Firmen profitieren, weil sie durch gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffene Regelungen Konflikte verringern und für ein besseres Betriebsklima sorgen können.
Wenn du Interesse hast einen Betriebsrat zu gründen, melde dich bei deiner Gewerkschaft GPA.