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Ich möchte einen Betriebsrat gründen

Großartig! Die Belegschaft einer Firma hat viele Rechte: Mitwirkungsrechte, Überwachungsrechte oder auch Beratungsrechte. Ausgeübt werden diese Rechte durch den Betriebsrat. Deine Gewerkschaft GPA unterstützt dich jederzeit gerne bei der Gründung eines Betriebsrats.

Betriebsrät:innen setzen sich direkt im Unternehmen für die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer:innen ein und sorgen dafür, dass faire Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Sie sind ein essentielles Bindeglied zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung und stärken die Mitbestimmung der Kolleg:innnen! Außerdem sind sie bei den Verhandlungen von Kollektivverträgen für einzelne Branchen federführend.

Ohne Betriebsrät:innen fehlt eine starke Stimme im Betrieb, die sich konsequent für Gerechtigkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz einsetzt!

Wir stehen an deiner Seite!

Ein Betriebsrat sorgt dafür, dass deine Rechte im Unternehmen nicht nur auf dem Papier stehen. Er setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein, achtet auf die Einhaltung von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen und hat Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen – zum Beispiel bei Kündigungen. Dabei vertritt er die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der Belegschaft. Dabei ganz wichtig: Betriebsratsmitglieder sind gesetzlich vor Kündigung geschützt, damit sie sich ohne Bedenken für ihre Kolleg:innen stark machen können.

Wann ist ein Betriebsrat möglich?

Sobald in deinem Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer:innen dauerhaft beschäftigt sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Das Wahlverfahren beginnt mit der Wahl eines Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung. Diese kann von der:dem ältesten Kolleg:in oder von einer Gruppe von Beschäftigten einberufen werden – wie viele das sein müssen, hängt von der späteren Anzahl der Betriebsratsmitglieder ab.

Du hast Angst, gekündigt zu werden?

Keine Sorge: Wenn du eine Betriebsversammlung einberufst, darfst du deswegen nicht gekündigt werden. Ab einer Betriebsgröße von 20 Personen kann sogar die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer die Betriebsversammlung einberufen.

Was sollte dein nächster Schritt sein?

Melde dich bei uns, wir begleiten dich in jeder Phase der Betriebsratsgründung! So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst und von den Erfahrungen unserer Kolleg:innen profitieren.