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Abfertigung

Adobe Stock/GPA

Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, steht dir unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfertigung zu. Hier findest du die wichtigsten Infos, wann du darauf Anspruch hast.

Die Abfertigung ist eine einmalige finanzielle Leistung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer:innen am Ende des Dienstverhältnisses. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und ist im österreichischen Arbeitsrecht geregelt.

Anspruch auf Abfertigung haben:

Kein Anspruch besteht in der Regel:

Mehr zum Thema Kündigung und Entlassung findest du HIER

  • Abfertigung alt: Gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben und noch immer nach dem alten System laufen. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber direkt.
  • Abfertigung neu: Gilt für alle Arbeitsverhältnisse ab 1.1.2003. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des Bruttoentgelts in eine von derzeit acht betrieblichen Vorsorgekassen ein. Die Auszahlung erfolgt durch die Vorsorgekasse – auch bei Selbstkündigung, nach einer Bindungsfrist von drei Jahren (sofern die Ansprüche nicht ins nächste Dienstverhältnis mitgenommen werden). Wann man Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung hat klärt die Broschüre "Abfertigung Neu" der Gewerkschaft GPA.

Beispiel 1 / Abfertigung "alt":
Anna war 11 Jahre im selben Unternehmen beschäftigt und wird vom Arbeitgeber gekündigt. Sie hat ein Monatsentgelt (inklusive Zulagen) von 2.800 Euro.
Abfertigung: 4 Monatsentgelte = 11.200 Euro

Beispiel 2 / Abfertigung "neu"
Martin arbeitet seit 2010 und fällt somit unter das neue System. Nach 8 Jahren möchte er kündigen. Er hat Anspruch auf die Auszahlung seines angesparten Kapitals aus der Mitarbeitervorsorgekasse.

Die Höhe der Abfertigung richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses:

  • 3 Jahre: 2 Monatsentgelte
  • 5 Jahre: 3 Monatsentgelte
  • 10 Jahre: 4 Monatsentgelte
  • 15 Jahre: 6 Monatsentgelte
  • 20 Jahre: 9 Monatsentgelte
  • 25 Jahre: 12 Monatsentgelte

Im alten System: In der Regel nicht.
Im neuen System: Ja, nach einer Bindungsfrist von drei Jahren.

Mehr zum Thema Arbeitnehmerkündigung erfährst du HIER

Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch. Die Höhe richtet sich anteilig nach dem Verdienst und der Beschäftigungsdauer.

Mehr zum Thema Teilzeit findest du HIER

Im neuen System bleibt das Guthaben in der Mitarbeitervorsorgekasse und wird bei erneutem Jobwechsel weitergeführt oder ausgezahlt, das hängt von der jeweiligen Situation ab. 

Eine Übersicht und ein Vergleich der Leistungen der acht österreichischen Vorsorgekassen veröffentlicht die Gewerkschaft GPA jährlich in ihrem BVK-Vergleich. Kontaktdaten, Details zum Service, den Verwaltungskosten und der jährlichen Performance der Kassen sind darin übersichtlich zusammengestellt. Die Entscheidung über die Auswahl der Vorsorgekasse sowie der Vertragsabschluss ist durch eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vorzunehmen. Für Arbeitnehmer:innen, die von keinem Betriebsrat vertreten werden, hat die Auswahl durch den/die Arbeitgeber:in zu erfolgen. Weiters erstellt die Gewerkschaft GPA regelmäßig eine Branchenanalyse der Vorsorgekassen.  Die Kassen operieren für die Eigentümer hochprofitabel. Die Gewerkschaft GPA fordert daher eine gesetzliche Senkung der höchstzulässigen Verwaltungskosten, damit den Arbeitnehmer:innen eine höhere Nettorendite bleibt.

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