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Abfertigung "neu" und "alt"

Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, steht dir unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfertigung zu. Hier findest du die wichtigsten Infos, wann du darauf Anspruch hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abfertigung ist eine gesetzliche Einmalzahlung für Arbeitnehmer:innen, wenn das Arbeitsverhältnis endet – unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Es gibt in Österreich eine „alte“ und das „neue“ Abfertigung, also zwei Modelle.

  • Anspruch, Höhe und Auszahlung unterscheiden sich je nach System.

Was ist die Abfertigung?

Die Abfertigung ist eine einmalige finanzielle Leistung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer:innen am Ende des Dienstverhältnisses. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und ist im österreichischen Arbeitsrecht geregelt.

Wer hat Anspruch auf Abfertigung?

Anspruch auf Abfertigung haben:

  • Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird
  • Arbeitnehmer:innen, die in Pension gehen
  • Hinterbliebene bei Tod des/der Arbeitnehmer:in
  • Arbeitnehmer:innen, die im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis lösen (unter bestimmten Voraussetzungen)

Kein Anspruch besteht in der Regel:

  • Bei Kündigung durch den/die Arbeitnehmer:in
  • Bei Entlassung aus verschuldetem Grund

Was ist der Unterschied zwischen „Abfertigung alt“ und „Abfertigung neu“?

  • Abfertigung alt: Gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben und noch immer nach dem alten System laufen. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber direkt.
  • Abfertigung neu: Gilt für alle neuen Arbeitsverhältnisse ab 1.1.2003. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des Bruttoentgelts in eine von derzeit acht betrieblichen Vorsorgekassen ein. Die Auszahlung erfolgt durch die Vorsorgekasse – auch bei Selbstkündigung, nach einer Bindungsfrist von drei Jahren (sofern die Ansprüche nicht ins nächste Dienstverhältnis mitgenommen werden). Wann man Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung hat klärt die neue Broschüre "Abfertigung Neu" der Gewerkschaft GPA.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Beispiel 1 / Abfertigung "alt":
Anna war 11 Jahre im selben Unternehmen beschäftigt und wird vom Arbeitgeber gekündigt. Sie hat ein Monatsentgelt (inklusive Zulagen) von 2.800 Euro.
Abfertigung: 4 Monatsentgelte = 11.200 Euro

Beispiel 2 / Abfertigung "neu"
Martin arbeitet seit 2010 und fällt somit unter das neue System. Nach 8 Jahren möchte er kündigen. Er hat Anspruch auf die Auszahlung seines angesparten Kapitals aus der Mitarbeitervorsorgekasse.

Wie wird die Abfertigung "alt" berechnet? 

Die Höhe der Abfertigung richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses:

Übersicht:

3 Jahre2 Monatsentgelte
5 Jahre3 Monatsentgelte
10 Jahre4 Monatsentgelte
15 Jahre6 Monatsentgelte
20 Jahre9 Monatsentgelte
25 Jahre12 Monatsentgelte

Häufige Fragen zur Abfertigung

Was ist der Unterschied zwischen alter und neuer Abfertigung?
Bei der alten Abfertigung zahlt der Arbeitgeber direkt beim Ende des Dienstverhältnisses. Bei der neuen Abfertigung erfolgt die Einzahlung laufend in eine Kasse, die das Geld verwaltet und später auszahlt.

Erhalte ich auch bei Selbstkündigung eine Abfertigung?
Im alten System: In der Regel nicht.
Im neuen System: Ja, nach einer Bindungsfrist von drei Jahren.

Kann ich die Abfertigung auch bei Teilzeit bekommen?
Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch. Die Höhe richtet sich anteilig nach dem Verdienst und der Beschäftigungsdauer.

Was passiert mit der Abfertigung bei einem Jobwechsel?
Im neuen System bleibt das Guthaben in der Mitarbeitervorsorgekasse und wird bei erneutem Jobwechsel weitergeführt oder ausgezahlt, das hängt von der jeweiligen Situation ab. 

Wie unterschieden sich die betrieblichen Vorsorgekassen ?
Eine Übersicht und ein Vergleich der Leistungen der acht österreichischen Vorsorgekassen veröffentlicht die Gewerkschaft GPA jährlich in ihrem BVK-Vergleich. Kontaktdaten, Details zum Service, den Verwaltungskosten und der jährlichen Performance der Kassen sind darin übersichtlich zusammengestellt. Außerdem gibt der Online-Rechner Auskunft über die Performance der Kassen und ermöglicht einen direkten Vergleich zwischen den betrieblichen Vorsorgekassen! Die Entscheidung über die Auswahl der Vorsorgekasse sowie der Vertragsabschluss ist durch eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vorzunehmen. Für Arbeitnehmer:innen, die von keinem Betriebsrat vertreten werden, hat die Auswahl durch den/die Arbeitgeber:in zu erfolgen. Weiters erstellt die Gewerkschaft GPA regelmäßig eine Branchenanalyse der Vorsorgekassen.  Die Kassen operieren für die Eigentümer hochprofitabel. Die Gewerkschaft GPA fordert daher eine gesetzliche Senkung der höchstzulässigen Verwaltungskosten, damit den Arbeitnehmer:innen eine höhere Nettorendite bleibt.