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Bildungsteilzeitgeld

Während der Bildungsteilzeit kann innerhalb einer Rahmenfrist von 4 Jahren für insgesamt längstens 2 Jahre als teilweiser Lohnersatz das sogenannte Bildungsteilzeitgeld (auch in Blöcken zu mindestens 4 Monaten) bezogen werden. Es muss beim AMS vor Beginn der vereinbarten Bildungsteilzeit beantragt werden.

Beachte!
Es verlängert sich die Rahmenfrist und höchstmögliche Dauer der Bildungsteilzeit um jenen Zeitraum, um den sich die Dauer einer zu einem konkreten Ausbildungsziel führenden Ausbildung auf Grund der durch die Corona-Krise bedingten Einschränkungen verlängert. Diese Verlängerungsbestimmung gilt seit 16.3.2021 und bis zum 31.12.2024.

Das arbeitslosenversicherte Dienstverhältnis muss davor mindestens 6 Monate gedauert haben. Eine abermalige Bildungsteilzeit ist frühestens 4 Jahre (Rahmenfrist) nach Antritt der letzten möglich. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt € 0,84 (ab 01.01.2021) täglich für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wurde.

Beispiel: Wird die Arbeitszeit um 20 Stunden reduziert, beträgt das Bildungsteilzeitgeld monatlich € 504,00. Das verbliebene Entgelt aus dem Dienstverhältnis darf nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze (Stand August 2021: € 475,86) absinken.

Der Arbeitgeber hat dem AMS beim Antrag auf Bildungsteilzeitgeld eine schriftliche Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, wie viele Arbeitnehmer:innen im Betrieb die Bildungsfreizeit in Anspruch nehmen. Es gibt Obergrenzen im Betrieb: Sind in einem Betrieb weniger als 50 Arbeitnehmer:innen beschäftigt, dürfen höchstens 4 Arbeitnehmer:innen Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen. Arbeiten in einem Betrieb mehr als 50 Arbeitnehmer:innen, dürfen maximal 8 % der Belegschaft in Bildungsteilzeit gehen.

Siehe auch Bildungsteilzeit.

Für weitere Fragen und zur Abklärung, ob dir bei Inanspruchnahme einer Bildungsteilzeit Bildungsteilzeitgeld zusteht, stehen dir die Kolleg:innen deiner Landesgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.