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Einstufung - Tätigkeit

Die Einstufung in das Gehaltsschema des Kollektivvertrages bleibt nicht der Willkür des Arbeitgebers überlassen, sondern hängt von den jeweiligen Regelungen und Bestimmungen des Kollektivvertrages ab. Maßgeblich für die richtige Einstufung ist die tatsächliche Tätigkeit, die du als Angestellte:r ausübst. Im Regelfall müssen auch in vorangegangenen Dienstverhältnissen geleistete Vordienstzeiten angerechnet werden.

Die "richtige Einstufung" hat jedenfalls (finanzielle) Bedeutung für dich. Auch dann, wenn dein Gehalt höher ist als das Mindestgrundgehalt des Kollektivvertrages.

Erkundige dich bei deinem Betriebsrat oder in deiner Gewerkschaft GPA!