Kurzarbeit
Kurzarbeit ist die vorübergehende, zeitlich begrenzte Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Entgelts aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten von Unternehmen. Dadurch soll die Auflösung von Arbeitsverhältnissen in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen vermieden werden.
Die Sozialpartner haben sich zusammen mit der Regierung auf ein dauerhaftes Kurzarbeitsmodell ab 01. Oktober 2023 geeinigt.
Unternehmen müssen verpflichtend ein Beratungsgespräch mit den Sozialpartnern und dem Arbeitsmarktservice (AMS) durchführen. Dabei werden die Zugangsvoraussetzungen zur Kurzarbeit überprüft und über Alternativen zur Kurzarbeit beraten.
Für die Kurzarbeit bedarf es einer Sozialpartnervereinbarung. In dieser werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kurzarbeit geregelt.
Die entsprechenden Mustervereinbarungen sind auf der ÖGB-Homepage zu finden: Kurzarbeit in Österreich - so geht's
Für die meisten Arbeitnehmer:innen ist Kurzarbeit möglich. Es gibt aber folgende Ausnahmen:
- Lehrlinge
- Beamte, Pensionist:innen
- Geringfügig Beschäftigte
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und die Voraussetzungen für eine Alterspension erfüllen
- Nahe Familienangehörige des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin
Um wieviel Prozent muss ich die Arbeitszeit reduzieren?
Es bedarf einer Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 10 Prozent bis höchstens 90 Prozent.
Welches Entgelt erhalte ich in der Kurzarbeit?
Für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung wird eine 88-Prozent-Brutto-Ersatzrate zugrunde gelegt. Diese führt im Schnitt zu einer 90-Prozent-Netto-Ersatzrate. Sie erhalten somit rund 90 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens.
Muss ich meinen Urlaub bzw meine Zeitguthaben vor der Kurzarbeit verbrauchen?
Ein Verbrauch ist nicht zwingend erforderlich. Der/die Arbeitgeber:in hat sich zwar um den Abbau zu bemühen, kann diesen aber nicht einseitig anordnen. Es braucht daher Ihre Zustimmung.
Wenn Urlaub in der Kurzarbeit konsumiert wird, ist das dafür gebührende Entgelt auf Basis des Entgelts wie vor der Kurzarbeit zu berechnen. Es steht somit das volle Entgelt zu.
Was passiert, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?
In diesem Fall wird die Bruttoersatzrate im Rahmen der Kurzarbeitsunterstützung weiterbezahlt.
Gibt es eine zeitliche Beschränkung der Kurzarbeit?
Die Kurzarbeit ist grundsätzlich mit einer Dauer von höchstens 6 Monaten beschränkt. Liegen jedoch weiterhin wirtschaftliche Schwierigkeiten vor, sind Verlängerungen um jeweils maximal 6 Monate möglich. Verlängerungen sind daher jeweils neu zu begründen. Insgesamt ist die Kurzarbeit für maximal 2 Jahre möglich.