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Kurzarbeit

Kurzarbeit bedeutet, dass Beschäftigte für eine gewisse Zeit weniger arbeiten und etwas weniger verdienen. Der Grund dafür ist, dass es dem Unternehmen gerade wirtschaftlich schlecht geht. Damit Firmen in solchen schwierigen Zeiten keine Mitarbeiter:innen kündigen müssen, kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Arbeitszeit wird also vorübergehend reduziert, bis sich die wirtschaftliche Lage wieder verbessert. So hilft Kurzarbeit dabei, Arbeitsplätze zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.

Die Sozialpartner haben sich zusammen mit der Regierung auf ein dauerhaftes Kurzarbeitsmodell ab 01. Oktober 2023 geeinigt. 

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Kurzarbeit.

Unternehmen müssen verpflichtend ein Beratungsgespräch mit den Sozialpartnern und dem Arbeitsmarktservice (AMS) durchführen. Dabei werden die Zugangsvoraussetzungen zur Kurzarbeit überprüft und über Alternativen zur Kurzarbeit beraten. 

 

Für die Kurzarbeit bedarf es einer Sozialpartnervereinbarung. In dieser werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kurzarbeit geregelt. 

 

Die entsprechenden Mustervereinbarungen sind auf der ÖGB-Homepage zu finden: Kurzarbeit in Österreich - so geht's

Für die meisten Arbeitnehmer:innen ist Kurzarbeit möglich. Es gibt aber folgende Ausnahmen:

Es bedarf einer Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 10 Prozent bis höchstens 90 Prozent. 

Für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung wird eine 88-Prozent-Brutto-Ersatzrate zugrunde gelegt. Diese führt im Schnitt zu einer 90-Prozent-Netto-Ersatzrate. Sie erhalten somit rund 90 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens. 

Ein Verbrauch von Urlaub ist nicht zwingend erforderlich. Der/die Arbeitgeber:in hat sich zwar um den Abbau zu bemühen, kann diesen aber nicht einseitig anordnen. Es braucht daher Ihre Zustimmung. 

Was passiert, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?

Die Kurzarbeit ist grundsätzlich mit einer Dauer von höchstens 6 Monaten beschränkt. Liegen jedoch weiterhin wirtschaftliche Schwierigkeiten vor, sind Verlängerungen um jeweils maximal 6 Monate möglich. Verlängerungen sind daher jeweils neu zu begründen. Insgesamt ist die Kurzarbeit für maximal 2 Jahre möglich.