Wenn kürzere Arbeitszeiten durch Entscheidungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zustande kommen, dürfen keine Minusstunden entstehen. Wirst du nach Hause geschickt, obwohl du arbeitsbereit bist, handelt es sich um eine Dienstfreistellung. Die Stunden sind so zu verrechnen, als hättest du gearbeitet. Das wirtschaftliche Risiko, ob genug Arbeit vorhanden ist, trägt immer das Unternehmen.
Minusstunden bei Arbeitsmangel – Beispiel aus der Praxis
Eine Beschäftigte bekommt etwa den Vorschlag, eine Woche zu Hause zu bleiben, weil wenig zu tun ist. Sie soll Minusstunden machen und diese später einarbeiten.Das ist rechtlich nicht zulässig. Ob genug Arbeit vorhanden ist oder nicht, liegt immer beim Betrieb. Wer arbeitsbereit ist, baut keine Minusstunden auf und hat Anspruch auf volles Entgelt.