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Minusstunden

Minusstunden im Arbeitsrecht – was wirklich gilt

Minusstunden gehören zu einem häufigen Konfliktthema im Arbeitsalltag. Beschäftigte werden nach Hause geschickt, sollen Stunden nacharbeiten oder werden aufgefordert, Zeitguthaben aufzubrauchen. Gleichzeitig herrscht große Unsicherheit darüber, ob diese Vorgehensweisen überhaupt zulässig sind.

Was Minusstunden sind – und wann sie rechtlich zulässig sind

Das Gesetz kennt den Begriff Minusstunden nicht. Möchtest du zum Beispiel aufgrund von heißem Wetter früher von der Arbeit gehen, musst du das mit deiner Führungskraft absprechen. Nur wenn zugestimmt wird, kannst du dafür Urlaub oder Zeitausgleich verwenden.

Hast du aber weder Zeitguthaben noch Urlaub und gehst früher, entstehen tatsächlich Minusstunden. Diese musst du einarbeiten, da die Arbeitszeit auf deinen Wunsch früher geendet hat. Minusstunden entstehen also nur, wenn du von dir aus früher gehst.

Wann sind Minusstunden unberechtigt?

Wenn kürzere Arbeitszeiten durch Entscheidungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zustande kommen, dürfen keine Minusstunden entstehen. Wirst du nach Hause geschickt, obwohl du arbeitsbereit bist, handelt es sich um eine Dienstfreistellung. Die Stunden sind so zu verrechnen, als hättest du gearbeitet. Das wirtschaftliche Risiko, ob genug Arbeit vorhanden ist, trägt immer das Unternehmen.

 

 

Minusstunden bei Arbeitsmangel – Beispiel aus der Praxis

Eine Beschäftigte bekommt etwa den Vorschlag, eine Woche zu Hause zu bleiben, weil wenig zu tun ist. Sie soll Minusstunden machen und diese später einarbeiten.

Das ist rechtlich nicht zulässig. Ob genug Arbeit vorhanden ist oder nicht, liegt immer beim Betrieb. Wer arbeitsbereit ist, baut keine Minusstunden auf und hat Anspruch auf volles Entgelt.

Warum musst du vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin verursachte Minusstunden nicht nacharbeiten?

Du hast einen Arbeitsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass du für eine bestimmte Stundenanzahl zur Verfügung stehst. Wenn dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin deine Arbeitsleistung nicht abruft, wirkt sich das nicht nachteilig für dich aus.

Laut § 1155 ABGB gebührt dir dein Entgelt, wenn du arbeitsbereit warst und nur durch Gründe aus dem Verantwortungsbereich des Betriebs nicht arbeiten konntest.

Was passiert, wenn du aufgefordert wirst, Minusstunden nachzuarbeiten?

Wirst du eingeteilt, um angebliche Minusstunden nachzuarbeiten, und arbeitest dadurch mehr, entstehen in der Regel Mehr- oder Überstunden. Diese müssen bezahlt oder mit Zeitausgleich abgegolten werden. Ein Gegenverrechnen von Minusstunden ist nicht erlaubt.

Tipp: Kontrolliere deine Arbeitszeitaufzeichnungen sorgfältig und fordere Mehrstunden rechtzeitig schriftlich ein.

Minusstunden in der Gleitzeit

Auch bei Gleitzeit gilt: Wenn du arbeitsbereit bist, dürfen keine Minusstunden entstehen – selbst wenn du früher nach Hause geschickt wirst.

Wirst du später aufgefordert, länger zu bleiben, um diese angeblichen Minusstunden auszugleichen, und überschreitest dabei die Normalarbeitszeit, handelt es sich um Mehrarbeit, die bezahlt oder durch Zeitausgleich abgegolten werden muss.

Entstehen Minusstunden jedoch dadurch, dass du freiwillig früher gehst, sind sie deiner eigenen Zeiteinteilung zuzurechnen. Am Ende eines Arbeitsverhältnisses könnten solche Minusstunden bei der Endabrechnung abgezogen werden.

Was passiert, wenn Minusstunden durch die Diensteinteilung entstehen?

Vor allem bei Teilzeit gilt: Du hast z. B. 25 Stunden vereinbart, wirst aber nur 20 oder 22 Stunden eingeteilt. Wurde keine ungleichmäßige Verteilung vereinbart, ist das nicht deine Schuld. Es entstehen keine Minusstunden. Du wirst voll bezahlt, und diese Stunden sind nicht nachzuarbeiten.

Tipp: Kontrolliere deine Dienstpläne und erkläre bei Bedarf schriftlich deine Arbeitsbereitschaft.

Was, wenn im Vertrag steht, dass du nach Hause geschickt werden kannst, wenn es nichts zu tun gibt?

Solche Klauseln sind rechtlich nicht wirksam. Im Streitfall kann sich die Arbeitgeberseite nicht darauf berufen.

Kann ich zu Urlaub oder Zeitausgleich gezwungen werden?

Wenn wenig zu tun ist, kann das Unternehmen vorschlagen, dass du Urlaub oder Zeitausgleich konsumierst. Du musst diesem Vorschlag aber nicht zustimmen. Sowohl Urlaub als auch Zeitausgleich müssen vereinbart werden – das bedeutet, beide Seiten müssen zustimmen.

Wenn du ablehnst, erkläre dich ausdrücklich weiter arbeitsbereit.