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Rechtsordnung/Günstigkeitsprinzip

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Gesetze sowohl verfassungskonform sein als auch dem Europäischen Gemeinschaftsrecht entsprechen müssen.

Ein Kollektivvertrag darf keine Regelungen enthalten, welche dem Verfassungsrecht, dem Gemeinschaftsrecht oder den zwingenden Gesetzen widersprechen.

Eine Betriebsvereinbarung wiederum darf für Arbeitnehmer:innen keine ungünstigeren Regelungen treffen als Kollektivvertrag, zwingendes Gesetz, Verfassung oder Gemeinschaftsrecht.

Der Dienstvertrag schließlich darf grundsätzlich keine für Arbeitnehmer:innen ungünstigeren Regelungen treffen als Betriebsvereinbarung, Kollektivvertrag, zwingendes Gesetz, Verfassung oder Gemeinschaftsrecht.