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Vorzeitiger Austritt (§§ 25/26 AngG)

Der berechtigte vorzeitige Austritt ist eine fristlose Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Angestellten. Es muss zumindest ein gesetzlich festgelegter Grund vorliegen, um ohne Einhaltung von Fristen, das Dienstverhältnis unverzüglich auflösen zu können.

Die Gründe, die dazu berechtigen, sind im Angestelltengesetz genau angeführt.

Bevor du dich zu einem Austritt entschließt, lasse dich zur Wahrung deiner Ansprüche unbedingt durch die GPA rechtlich beraten.