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GPA-djp: Menschenunwürdige Arbeitsverträge in Drogeriemarkt

Betriebsordnung in Drogeriemarktkette zeigt einmal mehr Bedeutung von Betriebsräten auf

Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA
Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA

„Die gestern in Kärnten bekannt gewordenen Passagen einer Betriebsordnung in einem Drogeriemarkt kann man nur unter die Kategorie menschenunwürdig fassen“, so die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber.

Der GPA-djp liegt eine Betriebsordnung vor, die es den Beschäftigten untersagt, während der Arbeitszeit zu trinken. Auch das Kauen von Kaugummis wird untersagt. Ebenso werden die Beschäftigten aufgefordert, Arztbesuche grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen.

Bestimmungen eindeutig sittenwidrig

„Diese Bestimmungen sind eindeutig sittenwidrig und wir werden an die Geschäftsführung des Unternehmens herantreten und sie auffordern, diese Betriebsordnung, die Teil des Arbeitsvertrages ist, zurück zu nehmen. Dieser konkrete Fall zeigt einmal mehr auf, wie wichtig Betriebsräte heute in Unternehmen sind, die solche Betriebsordnungen bzw. Dienstverträge erst gar nicht zulassen würden“, so Teiber.