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Rechtsschutz: GPA erkämpft 2019 rund 55 Millionen Euro für ihre Mitglieder

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA) konnte im Jahr 2019 im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes rund 55 Mio. Euro für ihre Mitglieder erstreiten.

Der Rechtsschutz der GPA beinhaltet kostenlose Rechtsberatung, Interventionen im Betrieb sowie die Vertretung vor Gerichten – insbesondere den Arbeits- und Sozialgerichten – und Behörden.

„Im Vergleich zum Jahr 2018 fällt auf, dass die Anzahl der Sozialpläne deutlich gesunken sind“, erklärt der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA, Franz Gosch. „Das ist erfreulich, dürfte aber in diesem Jahr nicht zuhalten sein.“

Außerdem konnten 2019 einige höchstgerichtliche Entscheidungen erstritten werden, deren Bedeutung über die zugrundeliegenden Fälle weit hinausgeht.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) legt beispielsweise die Einsichts- und Kontrollrechte des Betriebsrates so weit aus, dass auch die „betriebliche Übung“ davon umfasst ist. „Betriebliche Übung“ entsteht, wenn der Arbeitgeber über einen regelmäßigen Zeitraum hinweg freiwillige Leistungen erbringt und die ArbeitnehmerInnen darauf vertrauen dürfen, dass er diese Leistungen auch in Zukunft erbringen wird. Bisher war strittig, ob der Betriebsrat die Einhaltung der „betrieblichen Übung“ überwachen darf oder ob die einzelnen ArbeitnehmerInnen selbst tätig werden müssen. Die Entscheidung des OGH erleichtert die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus „betrieblicher Übung“, weil nicht der/die Einzelne kontrollieren und gegebenenfalls intervenieren muss.

Eine andere wichtige Entscheidung des OGH bestätigt, dass der Kollektivvertrag die Ausdehnung der Normalarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung einschränken kann, obwohl Gleitzeitvereinbarungen durch Betriebsvereinbarung zu regeln sind. Ist die Regelung des Kollektivvertrages günstiger – erlaubt er etwa nur 10 Stunden Normalarbeitszeit –, ist eine Gleitzeitvereinbarung, die 12 Stunden zulässt, so zu interpretieren, dass die 11. und 12. Stunde zuschlagspflichtig ist. Der Arbeitgeber kann also nur bis zu 10 Stunden Überstundenzuschläge sparen.

„Unsere Rechtsvertretung arbeitet effizient und zielorientiert im Interesse unserer Mitglieder“, zeigt sich Franz Gosch überzeugt.

Wir vertreten nicht nur vor Gericht, wir tragen auch das Kostenrisiko im Gerichtsverfahren. Niemand soll um sein Recht umfallen, weil er es sich nicht leisten kann, auf eigene Kosten zu prozessieren.“