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Lieber nicht: Hasspostings im Internet

Hasspostings können zur Entlassung führen, die Gewerkschaft GPA rät zu Schulungen und Guidelines für Beschäftigte

Während der Arbeitszeit oder auf Betriebsgeräten des Arbeitgebers ins Netz gestellte Postings sind arbeitsrechtlich generell bedenklich, umso mehr, wenn es sich um Hasspostings handelt. An und für sich sollte während der Arbeitszeit gearbeitet, nicht in sozialen Medien gepostet werden. Hinsichtlich der Betriebsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sind Regelungen, inwiefern sie auch privat genutzt werden dürfen, zu beachten.

Hasspostings können auch zur Entlassung führen, wenn sie in der Freizeit geschrieben werden

Aber selbst Hasspostings, die in der Freizeit und auf privaten Geräten ins Netz gestellt werden, können Grund für eine Kündigung oder Entlassung sein, warnt Andrea Komar, Leiterin der GPA-Rechtsabteilung.

Immer öfter werden wir in unserer Rechtsberatung mit Hasspostings konfrontiert, die für die VerfasserInnen schwerwiegende berufliche Konsequenzen haben.

„Immer öfter“, erklärt sie, „werden wir in unserer Rechtsberatung mit Hasspostings konfrontiert, die für die VerfasserInnen schwerwiegende berufliche Konsequenzen haben."

In der Freizeit geschriebene Hasspostings können dann zu Kündigung oder auch Entlassung führen, wenn der/die ArbeitnehmerIn dadurch generell vertrauensunwürdig erscheint, das Posting derart menschenverachtend ist, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, oder das Unternehmen durch die Äußerung geschädigt wird.

Auch strafrechtliche Konsequenzen sind bei Hasspostings möglich

Neben arbeitsrechtlichen Folgen können Hasspostings auch strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Inhalt beispielsweise hetzerisch ist.

Keinerlei Verständnis

Abgesehen von möglichen, für die PosterInnen höchst unangenehmen rechtlichen Folgen sind Hasspostings ganz grundsätzlich abzulehnen.

„Wir sind eine Organisation, die humanistischen Grundsätzen verpflichtet ist“, sagt Reinhard Bödenauer, stv. Geschäftsführer der Gewerkschaft GPA. „Selbstverständlich haben wir keinerlei Verständnis für menschenverachtende Postings. Es gibt bessere, konstruktivere Wege, Kritik laut werden zu lassen.“

In diesem Sinn sollte das Bewusstsein dafür geschaffen werden, was in einem Posting vertretbar ist und was nicht. Auch dem Recht auf freie Meinungsäußerung sind Grenzen gesetzt. Sachliche Kritik und die Bereitschaft zum Diskurs können sehr viel mehr bewirken als Hass und Wut.

Gewerkschaft GPA rät zu Schulungen und Sensibilisierung

Die Gewerkschaft GPA rät Betrieben dazu, präventiv Schulungen anzubieten und Guidelines für die Beschäftigten zu erarbeiten, am besten gemeinsam mit dem Betriebsrat. Für den Fall eines Hasspostings – appelliert die Gewerkschaft GPA an die Arbeitgeber – sollte es zunächst zu einer Abmahnung kommen, gepaart mit einem verpflichtenden Sensibilisierungstraining. Eine Kündigung oder Entlassung sollte nur der letzte Ausweg sein.

 

Weiterführende Erklärungen im Arbeitsrecht A-Z:

Kündigung

Kündigungsschutz

Entlassung

Einvernehmliche Auflösung