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Hitze am Arbeitsplatz

Rechte, Pflichten und Schutzmaßnahmen

Extreme Temperaturen werden durch den Klimawandel immer häufiger. Besonders in Hitzeperioden kann die Arbeit zur gesundheitlichen Belastung werden. Viele Beschäftigte fragen sich daher, welche Rechte sie haben und was der Arbeitgeber tun muss. Hier findest du die wichtigsten Antworten.

Hohe Temperaturen können die Gesundheit am Arbeitsplatz gefährden. Sie mindern Konzentration und Leistungsfähigkeit, erhöhen die Fehlerquote und steigern das Unfallrisiko. Vor allem an sogenannten Tropennächten fehlt die notwendige Erholung, was die Belastung zusätzlich verstärkt.

Besonders betroffen sind Tätigkeiten mit schwerer körperlicher Arbeit im Freien. Aber auch Büros ohne ausreichende Kühlung können schnell zur Hitzefalle werden.

Nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es derzeit nicht. Auch bei Temperaturen von 35 Grad oder mehr musst du grundsätzlich arbeiten.

Trotzdem hat dein Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Er muss Maßnahmen setzen, wenn Hitze die Gesundheit gefährdet oder die Arbeitsbedingungen unzumutbar werden.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber:innen, für ein verträgliches Raumklima zu sorgen. Gibt es eine Klima- oder Lüftungsanlage, soll die Raumtemperatur im Sommer möglichst nicht über 25 °C liegen.

 

Wenn keine Kühlung vorhanden ist, müssen andere Maßnahmen geprüft werden, etwa Beschattung, Ventilatoren oder organisatorische Anpassungen. Eine Pflicht, eine Klimaanlage einzubauen, besteht allerdings nicht. Ist eine Anlage vorhanden, muss sie auch betrieben werden.

 

Gerade für Risikogruppen wie ältere Beschäftigte oder Schwangere können Temperaturen über 25 °C bereits gesundheitlich problematisch sein.

Für Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung gibt es grundsätzlich keine fixen Temperaturgrenzen. Der Arbeitgeber muss aber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Maßnahmen setzen, um die Belastung zu reduzieren.

 

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • ausreichend Trinkwasser
  • zusätzliche Pausen
  • geeignete Schutzkleidung
  • organisatorische Anpassungen der Arbeitszeit

 

Für bestimmte Bauberufe gilt eine spezielle Regelung. Bei Außentemperaturen von über 32,5 °C muss entweder ein Alternativarbeitsplatz gefunden oder die Tätigkeit eingestellt werden.

 

Hitze gilt hier als Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. Werden drei Stunden über 32,5 °C gemessen, gilt der ganze Tag als Schlechtwetter. Die entfallenen Arbeitsstunden werden über die BUAK entschädigt.

Eine generelle Pflicht, während einer Hitzeperiode Duschen zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht. Waschgelegenheiten müssen jedoch vorhanden sein, damit du dich nach der Arbeit reinigen kannst.

 

Bei großer Hitze wird man in der Regel davon ausgehen können, dass kurze Waschpausen zum Abkühlen zulässig sind.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht soll der Arbeitgeber alles Zumutbare tun, um gesundheitliche Belastungen zu vermeiden. In der Praxis setzen viele Betriebe auf eine Kombination mehrerer Maßnahmen, etwa lockerere Bekleidungsregeln, ausreichend Getränke, Ventilatoren, zusätzliche Pausen oder angepasste Arbeitszeiten.

 

Auch Kopfbedeckungen und Sonnenschutz bei Arbeit im Freien sind wichtige Schutzmaßnahmen. Besonders gefährdete Beschäftigte müssen verstärkt berücksichtigt werden.

Ja. Wenn du aufgrund der Hitze ernsthafte gesundheitliche Beschwerden bekommst, darfst du den Arbeitsplatz verlassen und ärztliche Hilfe aufsuchen. Niemand muss so lange weiterarbeiten, bis es zu einem Hitzekollaps kommt.

Die steigenden Temperaturen zeigen, dass die Arbeitswelt klimafit werden muss. Ziel ist, dass Arbeitgeber bereits ab etwa 25 °C wirksame Schutzmaßnahmen setzen und ab 30 °C bezahltes Hitzefrei möglich wird.

 

Im Mittelpunkt muss immer die Gesundheit der Beschäftigten stehen. Die Folgen der Klimakrise dürfen nicht auf die Arbeitnehmer:innen abgewälzt werden.

Wenn du unsicher bist, welche Schutzmaßnahmen in deinem Betrieb gelten oder ob deine Arbeitsbedingungen zulässig sind, beraten dich die Expert:innen der Gewerkschaft GPA gerne.