Die Organisation und alles drum herum übernimmt bei einem Streik in der Regel die zuständige Gewerkschaft. Nach Abstimmung mit den Betriebsräten und den Beschäftigten ist auch eine Streikfreigabe des ÖGB-Vorstandes einzuholen.
Diese Streikfreigabe ist deshalb wichtig, weil aufgrund der Teilnahme am Streik kein Entgeltanspruch besteht und der ÖGB im Ernstfall mit einer Streikunterstützung einspringt. Diese richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft, dem jeweiligen Bruttogehalt, der individuellen Wochenarbeitszeit und der Streikstundenanzahl. Alle Gewerkschaftsmitglieder erhalten Unterstützung, auch jene, die im Zuge des Streiks beitreten.
Am Streik teilnehmen können grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen, also Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge. Auszunehmen ist die Berufsschule, diese müssen Lehrlinge in jedem Fall besuchen.
Streikbrecher:innen kann man durch eine sachliche Diskussion auffordern, sich am Streik zu beteiligen und sich solidarisch zu erklären.