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Mein Urlaubsgeld - Meine Gewerkschaft

Zwei mal im Jahr gibt´s mehr Geld - das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld

TommL

Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, es gebe einen gesetzlichen Anspruch.

Das ist ein Irrtum. Zwar ist die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen im Gesetz geregelt, aber auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld selbst gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.

Wer sichert das Urlaubsgeld?

13. und 14. Gehalt wurden von den Gewerkschaften erkämpft und in den Kollektivverträgen verankert. Kollektivverträge werden von den Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden verhandelt. Sie regeln die Höhe des Einkommens, Fragen der Arbeitszeit und eben auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Für die jährlichen KV-Verhandlungen brauchen die Gewerkschaften die Unterstützung der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaftsmitglieder. Die Verhandlungen werden in den letzten Jahren zunehmend schwieriger. Oft wollen Arbeitgeber Kollektivverträge einfach kündigen oder bieten Gehaltserhöhungen, die nicht einmal die Inflation abdecken. Dann braucht es den Druck einer starken Gewerkschaft mit vielen Mitgliedern.