Rechtliche Fragen zum Urlaub
Hier findest Du eine Sammlung von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Urlaub häufig gestellt werden
Darf ich selbst bestimmen, wann ich auf Urlaub gehe?
Nein, leider nicht. Wann und wie lange du auf Urlaub gehst, musst du mit deinem/r Chef/Chefin vereinbaren. Diesbezüglich ist sowohl auf Ihr Erholungsbedürfnis als auch auf die Erfordernisse des Betriebs Rücksicht zu nehmen.
Kann meine Chefin/mein Chef mich einfach auf Urlaub schicken, wenn wenig zu tun ist?
Nein, es ist nicht möglich, dass Ihr/e ChefIn einseitig festlegt, wann du auf Urlaub gehst. Zeitpunkt des Urlaubsantritts und Dauer des Urlaubs müssen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIin vereinbart werden.
Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich dann in Krankenstand gehen? Und kann ich danach einfach länger im Urlaub bleiben?
Wenn du im Urlaub krank wirst und die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert, wird der Urlaub ab Beginn der Erkrankung unterbrochen. Auch im Urlaub musst du deinem Arbeitergeber nach 3 Tagen die Erkrankung unverzüglich mitteilen. Sorge auch dafür, dass du eine ärztliche Bestätigung über den Krankenstand bekommst.
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist, musst du wieder arbeiten gehen, es sei denn, du bist noch krank. Die Tage, die du während deines Urlaubs krank warst, werden zu deinem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.
Verfällt mein Urlaub, wenn ich ihn nicht nehme?
Nicht so schnell. Da der Urlaub der Erholung dient, solltest du deinen Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres nehmen, in dem er entstanden ist. Wenn das nicht möglich ist, wird das Urlaubsguthaben in das nächste Jahr übertragen.
Zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist, verjährt ein Urlaubsanspruch allerdings. Wenn also zu Beginn eines neuen Urlaubsjahres ein Urlaubsrest vorhanden ist, der das Ausmaß von 3 Urlaubsjahren (2 alt, 1 neu) übersteigt, verlierst du deinen Urlaubsanspruch.
In meinem Unternehmen gibt es eine Betriebssperre. Ist es OK, dass meine Chefin/mein Chef dadurch einfach bestimmt, wann ich auf Urlaub gehen muss?
Es ist nur möglich, einen Teil des Urlaubsanspruchs – ca. 2 Wochen – durch eine Betriebssperre im Voraus zu vereinbaren. Es muss aber ein ausreichend langer, individuell bestimmbarer Urlaubsrest bleiben. Bei Fragen zum Betriebsurlaub gibt auch dein Betriebsrat Auskunft.