Kurzarbeit: Lockdown bringt Anpassungen
Änderungen der Kurzarbeit sichern Arbeitsplätze – Arbeitszeit kann im November 0 Prozent betragen
Die bisherigen Regelungen zur Kurzarbeit sind angesichts des Lockdowns nicht mehr praktikabel – Gastronomie und Hotellerie müssen gänzlich sperren und Veranstaltungen sind verboten. Deshalb ist die Corona-Kurzarbeit nun adaptiert worden.
Bitte hauen Sie niemanden raus und nutzen Sie das Kurzarbeitsmodell.
Im November ist es nun möglich, dass ArbeitnehmerInnen in den Lockdown-Branchen ganz zu Hause bleiben – aber trotzdem weiterhin 90 Prozent ihres Entgelts bekommen. Unternehmer erhalten dafür einen Umsatzersatz, allerdings nur, wenn sie ihre MitarbeiterInnen nicht kündigen.
ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian betont erneut, wie wichtig die Kurzarbeit in der aktuellen Situation ist, und appelliert an alle Arbeitgeber: „Bitte hauen sie niemanden raus und nutzen Sie das Kurzarbeitsmodell. Es sichert Arbeitsplätze, Betriebe und erhält die Kaufkraft, die wir zum Hochfahren der Wirtschaft dringend brauchen.“
Für betroffene MitarbeiterInnen im Tourismus gibt es vom AMS für November netto 100 Euro, quasi eine Pauschale für entgangenes Trinkgeld. Der ÖGB hatte sich hier mehr gewünscht, aber am wichtigsten sei der Erhalt der Jobs, so Katzian.
Eckdaten zur Kurzarbeit im November
- Arbeitszeit kann weniger als 30 bzw. 10 Prozent betragen
Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (z. B. Gasthäuser, Hotels), können die Arbeitszeit im November 2020 bzw. für die Dauer des Lockdowns auf 0 Prozent senken. Dadurch ist auch eine Unterschreitung von 30 bzw. 10 Prozent Arbeitsleistung zulässig.
- Wirtschaftliche Begründung
Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind, oder Unternehmen, die die Corona-Kurzarbeit nur für den Monat November 2020 beantragen, müssen nicht begründen, warum sie Kurzarbeit beantragen. Sie benötigen daher auch keine Bestätigung eines Steuerberaters.
- Kurzarbeit für den Monat November kann rückwirkend bis Freitag, 20.11.2020, beantragt werden.
- Für die Zeit des Lockdowns besteht für Lehrlinge in Kurzarbeit keine Ausbildungsverpflichtung.
- 100 Euro Trinkgeldersatz
Beschäftigte in Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind und deren Beschäftigte von der Regelung der Trinkgeldpauschale umfasst sind, erhalten für den November 2020 bzw. für die Zeit des Lockdowns 100 Euro netto pro Monat (Auszahlung durch das Unternehmen, Vergütung durch das AMS).