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Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium

ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen profitieren beide von der österreichischen Regelung zur Bildungskarenz.

  • Dem/Der ArbeitgeberIn entstehen durch die Bildungskarenz keine Kosten, im Gegenteil: bei der Bildungskarenz handelt es sich im Grunde um die Förderung von beruflicher Weiterbildung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber im Unternehmensinteresse einsetzen kann.
  • ArbeitnehmerInnen bekommen die Möglichkeit, einige Zeit aus dem Arbeitsalltag auszusteigen und sich weiter zu entwickeln, zum Beispiel in dem sie ein Studium beginnen oder abschließen.

Antworten auf folgende Fragen finden sich in der Broschüre:

  • Aber wer hat eigentlich Anspruch auf Bildungskarenz?
  • Welche Fristen müssen beachtet werden?
  • Wie lange und wie oft ist Bildungskarenz möglich?
  • Was gilt überhaupt als Bildungsmaßnahme?
  • Was muss man nachweisen?
  • Darf man auch ins Ausland gehen?

Gewerkschaft GPA – Grundlagenabteilung