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Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte

Am 4. März präsentierte die EU-Kommission den lange ersehnten Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (EPSR). Ziel ist es, durch konkrete Maßnahmen in Europa gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme zu schaffen. Dies soll unter Beteiligung der EU, ihrer Mitgliedstaaten, der Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft erfolgen. Zudem werden Kernziele für die EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Sozialschutz vorgeschlagen. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Aktionsplan prinzipiell begrüßenswert, er wird den Erwartungen aber leider nicht gerecht.

Europäische Säule sozialer Rechte – Richtschnur auf dem Weg zu einem sozialen Europa

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben auf dem Göteborger Gipfel 2017 die europäische Säule sozialer Rechte proklamiert. Diese umfasst 20 zentrale Grundsätze und Rechte, die für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte sowie Sozialsysteme unerlässlich sind. Die Säule ist in drei Kapitel strukturiert: (1) Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt; (2) faire Arbeitsbedingungen; (3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Bisher wurde die Umsetzung dieser Prinzipien weitgehend den Mitgliedstaaten überlassen und sie waren bis dato auch unverbindlich. Ein konkreter Fahrplan zur Umsetzung dieser proklamierten Prinzipien ist daher von besonderer Wichtigkeit. Die Gewerkschaften haben sich von Beginn an dafür eingesetzt.

Umsetzung der Grundsätze durch drei Kernziele

Der Aktionsplan enthält drei Kernziele, die bis 2030 erreicht werden sollen:

1)    Mindestens 78% der 20-64-Jährigen sollen einer Beschäftigung nachgehen

2)    Mindestens 60% aller Erwachsener sollen jährlich an Fortbildungen teilnehmen

3)    Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um mindestens 15 Millionen verringert werden

Die EU-Kommission ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre eigenen nationalen Ziele festzulegen, um diese gemeinsamen Vorgaben erreichen zu können. Ein überarbeitetes sozialpolitisches Scoreboard, welches Trends und Entwicklungen in allen EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EPSR verfolgt, soll der Kommission ermöglichen, die Fortschritte der Länder im Rahmen des Europäischen Semesters zu überwachen.

Die Absichten des Aktionsplanes, der die soziale Dimension stärker in den Mittelpunkt rücken soll, sind jedenfalls begrüßenswert. Sie werden allerdings nicht ausreichen um die Erholung von Wirtschaft und Arbeitsmärkten nach der COVID-19 Krise zu gewährleisten.

Instrument zur aktiven Beschäftigungsförderung (EASE)

Die EU-Kommission präsentierte als Teil des Aktionsplanes eine Empfehlung für eine aktive Beschäftigungsförderung nach der COVID-19 Krise. Ziel ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beschäftigungsübergang von schrumpfenden in expandierende Branchen, insbesondere den digitalen und den grünen Sektor. Den Mitgliedstaaten sollen damit konkrete Orientierungshilfen für politische Maßnahmen aufgezeigt werden, die eine beschäftigungsfördernde Erholung nach der Krise ermöglichen. Dies umfasst auch Hinweise auf EU-Finanzmittel für den schrittweisen Übergang von Notmaßnahmen (Kurzarbeitsregelungen) hin zu neuen Initiativen. Für die Finanzierung der EASE-Maßnahmen können die Mitgliedstaaten EU-Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten sollten drei Elemente beinhalten: (1) Einstellungsanreize und Unterstützung des Unternehmertums; (2) Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten; (3) verbesserte Unterstützung durch Arbeitsvermittlungsdienste.

Qualitativ hochwertige Jobs und höhere Verbindlichkeit müssen garantiert werden

Diese Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Schaffung neuer Jobs muss oberste Priorität in Europa haben. Ziel muss jedoch auch sein, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und jede Form von prekärer Arbeit zu verhindern. Der Legislativvorschlag zu den Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten sowie die Initiative zur Gewährleistung von KV-Verhandlungen für einige Kategorien von Selbstständigen im Zuge dessen sind begrüßenswert und notwendig. In diesem Zusammenhang fehlt aber die Verknüpfung von EASE mit der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen sowie mit der Gesetzgebung zum europäischen Mindestlohn.

Eine reine Empfehlung ist darüber hinaus ein sehr schwaches politisches Instrument und kann daher eine substanzielle Verbesserung der Beschäftigungssituation nicht garantieren.

Keine konkreten Initiativen zu sozialem Dialog, KV-Verhandlungen oder bei der Mitbestimmung Beschäftigter

Der Aktionsplan bekräftigt die Notwendigkeit, den sozialen Dialog sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene auszubauen. Erkannt wird auch, dass der Geltungsbereich von KV-Verhandlungen ausgeweitet und eine Verringerung der Organisationsdichte der Sozialpartner verhindert werden muss. Konkrete Vorschläge dazu sucht man jedoch vergeblich. Initiativen zur Verbesserung der Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten fehlen gänzlich.