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EBR-Konferenz 2021: Rolle des EBR bei der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

Die jährliche EBR-Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstitutes (ETUI) fand auch heuer aufgrund der Corona-Pandemie online statt. Dennoch ist es wieder gelungen, EBR-Mitglieder, GewerkschaftsvertreterInnen, ExpertInnen und politische EntscheidungsträgerInnen virtuell zu vernetzen. Dabei wurden relevante Forschungsergebnisse diskutiert und aktuelle Themen rund um die Mitbestimmung von Beschäftigten vor allem unter dem Deckmantel von COVID-19 erörtert.

ETUI

Grenzüberschreitende Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Pandemie

Bei der diesjährigen Konferenz stand vor allem die Rolle des EBR während der Corona-Krise im Mittelpunkt. Pandemien sind an sich transnationale Angelegenheiten und in den meisten Fällen haben die Unternehmen auch länderübergreifende Maßnahmen ergriffen, um das Virus am Arbeitsplatz in den Griff zu bekommen. Auch wenn das Ausmaß sowie die Reaktionen unterschiedlich sind, so waren doch alle multinationalen Unternehmen in irgendeiner Form von der Pandemie betroffen.

Viele Konzerne mussten ihre Arbeitsprozesse an den einzelnen Standorten anpassen, um die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen der Pandemie bewältigen zu können. Auch wenn die Unternehmen oftmals nicht an all ihren Standorten idente Maßnahmen umgesetzt haben, wurden diese vielfach grenzüberschreitend mit qualitativ unterschiedlicher Einbindung des EBR koordiniert.

Rolle des EBR in der Pandemie: Online Umfrage zu Einbindung in Maßnahmen

In Anknüpfung an die breit angelegte EBR-Umfrage aus dem Jahr 2018 hat ETUI 2021 eine nicht repräsentative Blitzumfrage mit 476 EBR-Körperschaften durchgeführt. Die 18 darin gestellten Fragen haben sich vor allem mit der jeweiligen Situation des EBR während der Corona-Krise befasst.

Häufigste Auswirkungen: Telearbeit, Kurzarbeitsprogramme und Produktionsstillegungen

Der EBR ist als transnationales Vertretungsorgan der Beschäftigten geradezu prädestiniert, um über Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auf Konzernebene informiert und konsultiert zu werden. An die 80% der an der Umfrage teilgenommenen EBR-Mitglieder gaben an, dass die (temporäre) Einführung von Telearbeit eine der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Unternehmen war. Knapp 50% sind in Kurzarbeitsprogramme gegangen und ca. 30% waren mit Produktionsstillständen konfrontiert. Mehr als 80% der Befragten gaben darüber hinaus an, dass die Themen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle in der EBR-Arbeit gespielt haben. Über 75% hielten fest, dass Veränderungen in den Arbeitsprozessen ein wichtiges Thema für den EBR während der Pandemie waren.

Transnationale Maßnahmen zu Gesundheitsschutz, Arbeitsorganisation und Beschäftigungspolitik

74% der Umfrage-TeilnehmerInnen gaben an, dass das Management zumindest versucht habe, europaweit die gleichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten anzuwenden. Knapp 60% äußerten, dass ihre Unternehmen im Begriff waren, arbeitsorganisatorische Maßnahmen einheitlich abzustimmen. Nur mehr 40% gaben hingegen an, dass das Unternehmen versucht habe, beschäftigungspolitische Maßnahmen transnational zu vereinheitlichen.

Informations- und Konsultationsrechte während Pandemie eingeschränkt

Die Befragten gaben ebenfalls an, dass sie vor der Pandemie in 78% der Fälle ausreichend und zeitnah über transnationale Themen im Betrieb in Kenntnis gesetzt wurden. Währen der Pandemie ist dies lediglich in rund 50% der Fälle geschehen. Konsultationen zwischen der Geschäftsführung und dem EBR haben noch vor der Pandemie in 52% der Fälle stattgefunden. Während COVID-19 ist diese Rate auf lediglich 25% gesunken. Tatsächlich beeinflussen konnte der EBR Entscheidungen der Geschäftsführung nur bei 16% der Befragten. Vor der Pandemie war dies noch in 23% der Fälle möglich.

Daraus lässt sich klar erkennen, dass die Informations- und Konsultationsrechte des EBR in Zeiten der Corona-Krise insgesamt eingeschränkt wurden.