Zum Hauptinhalt wechseln

Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie

Aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde im April 2013 eine Empfehlung des Rates über die Europäische Jugendgarantie angenommen. Diese ist eine Zusage der EU-Kommission sowie aller Mitgliedstaaten, zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten.

Jugendgarantie konnte Erwartungen bisher nur punktuell erfüllen

Die Erwartungen, junge Menschen bis 25 Jahre unionsweit innerhalb von vier Monaten in den Arbeitsmarkt einzugliedern, konnte jedoch nur punktuell erfüllt werden. Von allen, die die Jugendgarantie 2018 beispielsweise verließen, haben nur 39% innerhalb von 4 Monaten tatsächlich ein entsprechendes Angebot erhalten.

Aufgrund der zu geringen Treffsicherheit der Jugendgarantie hat die EU-Kommission das bisherige System evaluiert und eine Stärkung dieses Instrumentes vorgestellt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

COVID-19 Krise lässt Jugendarbeitslosigkeit eklatant ansteigen

Die COVID-19-Pandemie hat die europäische Wirtschaft in eine tiefe Rezession gestürzt und die Arbeitslosenquote nach oben getrieben. Im Juni 2020 waren in der EU 3 Millionen junge Menschen unter 25 Jahren arbeitslos (17,1 % aller Erwerbstätigen in dieser Gruppe). Bis Ende des Jahres wird die Zahl voraussichtlich auf 4,8 Millionen (26,2 %) steigen. Außerdem dürfte die Zahl der „NEET-Jugendlichen“ (junge Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren) von 4,9 auf 6,7 Millionen steigen.

Wie schon die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 gezeigt hat, sind junge Menschen von Krisen besonders hart getroffen. Sie sind auf dem Arbeitsmarkt stärker benachteiligt und haben keine oder nur eine schwache soziale Absicherung. Jugendarbeitslosigkeit hat aber nicht nur langfristige Folgen für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft.

Stärkung der Umsetzung der Jugendgarantie

Es ist daher höchst an der Zeit, die mit der Umsetzung der Jugendgarantie zu vermeiden, dass die Arbeitslosenquote in der EU ihren Höchststand im 21. Jahrhundert erreicht. Der Vorschlag zur Überarbeitung sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten vor, einschließlich unterschiedlicher Instrumente wie Lehrlingsausbildung, Praktika, Weiterbildung und Stellenangebote. Der Schwerpunkt soll auf Prävention von Jugendarbeitslosigkeit liegen. Im Mittelpunkt des Vorschlags stehen der Übergang von der Schule ins Berufsleben und die Eingliederung junger Menschen (bis zum Alter von 30 Jahren) in den Arbeitsmarkt innerhalb von vier Monaten nach ihrer Registrierung. Bereits für 2020 wurde das Budget der Jugendgarantie um über 28 Mio. Euro auf 145 Mio. Euro angehoben.

EWSA fordert EU und Mitgliedstaaten zu aktiver Arbeitsmarktpolitik auf

Der EWSA begrüßt in seiner Stellungnahme den Vorschlag zur Stärkung der Jugendgarantie. Kritisch wird jedoch betrachtet, dass der Fokus dabei vor allem auf Bildung und Kompetenzen gelegt wird und weniger auf beschäftigungssteigernde Maßnahmen. Die EU aber auch die Mitgliedstaaten sollen jedoch eine aktive Arbeitsmarktpolitik verfolgen um Beschäftigung für junge Menschen im privaten und öffentlichen Sektor zu schaffen. Gerade in der Zeit nach der COVID-19 Pandemie sollten junge Menschen Zugang zu ausreichend Arbeitsplätzen haben.

Qualitativ hochwertige Arbeitsplätze für junge Menschen

Die Stellen, in die die jungen Menschen vermittelt werden, müssen laut EWSA im Einklang mit geltendem Arbeitsrecht sowie mit kollektivvertraglichen Vereinbarungen stehen. Ziel muss es sein, langfristige und gut bezahlte Beschäftigungsverhältnisse für junge ArbeitnehmerInnen im Rahmen der Jugendgarantie zu schaffen. Angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen, barrierefreie Arbeitsplätze, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Mitbestimmung müssen nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften sowie den kollektivvertraglichen Vereinbarungen bei der Arbeitsvermittlung beachtet werden.

Vorübergehende und befristetet Arbeitsverträge können zwar kurzfristig Arbeitsplätze schaffen, allerdings sind langfristig prekäre Beschäftigungsverhältnisse für junge Menschen, aber auch für die Unternehmen schädlich. Mithilfe entsprechender Kriterien sollen Qualität und Bedingungen der Vermittlungsangebote überprüft werden.

Aufstockung der Mittel und Beteiligung der Sozialpartner gefordert

Die verfügbaren Mittel für die Jugendgarantie sollen laut EWSA-Empfehlungen aufgestockt werden. Außerdem soll es auch eine stärkere Beteiligung der Sozialpartner an der nationalen Umsetzung der Jugendgarantie geben. Dadurch soll eine qualitativ hochwertige Umsetzung der Jugendgarantie sichergestellt werden.

Der EWSA fordert in seiner Stellungnahme ebenfalls, jungen Menschen, die sich für die Jugendgarantie registriert haben, unverzüglich Vermittlungsangebote zur Verfügung zu stellen. Ein hochwertiger Ausbildungs- oder Arbeitsplatz muss den Betroffenen so schnell wie möglich aber zumindest innerhalb von vier Monaten angeboten werden. Damit würde die Jugendgarantie zu einer Jobgarantie werden.