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Europa in der Energiekrise- Das Maßnahmenpaket der EU

Die Energiekrise ist in aller Munde. Wenig überraschend, betrifft es doch tatsächlich jede und jeden. Zur Energiekrise kommt auch noch die galoppierende Inflation hinzu. Viele Menschen fragen sich, wer das noch alles bezahlen soll? Zu Recht! Im Kampf gegen die hohen Energiepreise hat die Europäische Kommission also eine Reihe von Maßnahmen präsentiert. Am 14. September hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen diese dann in ihrer jährlichen Rede zur Lage der Europäischen Union konkretisiert. Das Maßnahmenpaket umfasst 4 Eckpunkte.

Luiza Puiu

Ein verbindliches Ziel für die Senkung des Stromverbrauchs zu Spitzenzeiten

In Hochlastzeiten soll der Stromverbrauch in allen Mitgliedsstaaten verpflichtend um mindestens 5 Prozent gesenkt werden. Insgesamt sollen die EU-Länder ihren Stromverbrauch auf freiwilliger Basis um 10 Prozent senken. Es ist eine Maßnahme, die etwas drastisch klingen mag, aber Energie sparen in Zeiten der Klimakrise ist eine gute Sache. Wenn beispielsweise die Weihnachtsbeleuchtung später eingeschaltet und früher ausgeschaltet wird, sparen wir schon einiges an Strom ein und das gilt für sehr viele weitere Bereiche.

Einführung einer Preisobergrenze pro Megawattstunde Strom

Dem EU-Legislativvorschlag zufolge soll die Gewinnobergrenze für die Erzeuger von kostengünstigem Strom aus Sonne, Wind oder Atomkraft bei 180 Euro pro Megawatt liegen. Momentan machen jene Energieerzeuger enorme Gewinne, da der Strompreis durch den extremen Anstieg der Gaspreise in die Höhe getrieben wird und sie zu den hohen Preisen eben ihren billigeren Strom verkaufen können.

Eine „Solidaritätsabgabe“ von Öl-, Gas- und Kohleunternehmen

Energiekonzerne profitieren gerade von der Krise. Tatsächlich erwirtschaften sie Profite, von denen sie nie zu träumen gewagt hätten. Es handelt sich daher schlicht und ergreifend um Zufallsprofite. Diese Zufallsprofite können nicht nur ein paar wenigen zugutekommen, während die Mehrheit ins finanzielle Straucheln kommt. Deshalb wurde am Mittwoch ein EU- Legislativvorschlag vorgelegt, der Energiekonzerne dazu bestimmt, einen Teil ihrer zuletzt stark gestiegenen Gewinne abzutreten. Dies soll den Staaten helfen, die Kosten der Krise abzufedern. Laut Berechnungen der EU-Kommission würde der Vorschlag den EU-Staaten mehr als 140 Milliarden Euro bringen. Geld, das wir gerade jetzt gut gebrauchen können.

Liquiditätsgarantien für Energieversorger

Wir alle wissen, dass die Preise auf dem Energiemarkt derzeit verrücktspielen. Um sicherzustellen, dass die Energieversorger nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten und somit Haushalte und Unternehmen weiterhin mit Energie versorgen können, wird es vorübergehend EU-weite staatliche Beihilfen geben. Konkret bedeutet dies, dass Garantien für Termingeschäfte gewährt werden. Im Prinzip ist das im Moment wichtig. Dennoch muss eines gesagt werden: Mit Lebensmitteln, Energie oder Wohnraum darf nicht spekuliert werden!

In den letzten Wochen waren auch immer wieder Vorschläge für eine russische Gaspreisobergrenze im Raum. Das würde die Erpressbarkeit der Länder die vom russischem Gas abhängig sind – also Deutschland, Österreich, Ungarn – minimieren. Österreich und Ungarn lehnen jedoch so einen Vorschlag ab, da es die Versorgungssicherheit gefährden könnte. Es bleibt jedoch unerlässlich, unabhängig von Gas zu werden. Nicht nur wegen Russlands Aggression, sondern auch dem Planeten zuliebe.

Zusätzlich hat Ursula Von der Leyen angekündigt, das bestehende Merit-Order-Prinzip, an dem sich der Energiemarkt orientiert, zu überprüfen. Ziel ist es, den Strom vom Gaspreis abzukoppeln. Das ist wichtig und richtig. Doch die genaue Umsetzung wurde noch nicht näher besprochen. Wesentlich ist, dass es relativ schnell passiert. Denn spätestens jetzt muss uns allen bewusst sein, dass die Liberalisierung des Strommarktes ein wirtschaftspolitischer Fehler war.

Am 30. September werden die für Energie zuständigen europäischen MinisterInnen bei einem weiteren Krisentreffen über den Gesetzgebungsvorschlag verhandeln. Dann soll eine Einigung erzielt werden. Nach Angaben der Kommission ist dafür eine Mehrheit von mindestens 15 Staaten erforderlich, die mindestens 65 der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren.