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Flüchtlingspolitik

  1. Wer ist ein Flüchtling?
    Menschen, die aus wohlbegründeter Furcht geflohen sind oder die aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt werden, werden nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 als Flüchtlinge anerkannt. Auch bewaffnete Konflikte, fortwährende Verletzungen von Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts sind anerkannte Fluchtgründe. Aktuell kommen Flüchtlinge vor allem aus kriegsgeschüttelten Regionen im Nahen Osten und in Nordafrika.
  2. Wie viele Flüchtlinge gibt es derzeit und wo befinden sie sich?
    Von weltweit circa 60 Millionen Flüchtlingen befinden sich beinahe zwei Drittel innerhalb ihrer Landesgrenzen (sog. Binnenflüchtlinge). Circa 22 Millionen sind Flüchtlinge und Asylsuchende außerhalb ihres Landes, davon befinden sich neun aus zehn in einem Entwicklungsland (angrenzend an den jeweiligen Krisenstaat: vor allem in der Türkei, in Pakistan, im Libanon, im Iran, in Äthiopien und in Jordanien). 2015 haben 1,2 Millionen Menschen Asyl in Europa beantragt, 70 % davon in Deutschland, Ungarn, Schweden und Österreich.
  3. Warum kommen Flüchtlinge aus Syrien nach Österreich?
    Weil die Zustände in den Flüchtlingslagern der angrenzenden Staaten katastrophal sind, haben sich vermehrt Flüchtlinge auf den Weg nach Europa gemacht, um hier Sicherheit zu finden. Andere europäische Staaten (z.B. Frankreich und Großbritannien) haben bislang eine weitaus restriktivere Asylpolitik als beispielsweise Österreich und Schweden. Hier sind europäische und internationale Lösungen gefordert, um eine faire Verteilung der Flüchtlinge und die Bekämpfung der Fluchtursachen zu erreichen.
  4. Ist die Flüchtlingskrise bewältigbar?
    Die Flüchtlingsbewegung ist nur dann eine Krise, wenn die Akteure nicht in der Lage sind, damit umzugehen. Die aktuelle Situation ist bewältigbar. Österreich ging mit Flüchtlingen in der Vergangenheit äußerst professionell um: z.B. kamen 1956 rund 180.000 Schutzsuchende aus "Ungarn und in den 1990ern aufgrund der Kriege im ehemaligen Jugoslawien über 90.000 Personen. Wenn Maßnahmen gesetzt werden, stellen die Flüchtlinge aus den aktuellen Krisengebieten der Welt kein unlösbares Problem dar.
  5. Warum scheint die Politik im Umgang mit der Flüchtlingskrise so überfordert?
    Die Problematik ist, dass dazu nicht nur eine internationale Zusammenarbeit zur Beseitigung der Fluchtursachen notwendig ist, sondern dass auch Entscheidungen auf EU-Ebene und in den Nationalstaaten gefällt werden müssen. Außerdem muss Geld freigemacht werden, um die Ausgaben im Flüchtlingswesen auch decken zu können: Klar ist, dass diese Ausgaben weder in Österreich noch auf EU-Ebene auf Kosten bestehender Mittel für soziale Zwecke getätigt werden dürfen.
  6. Soll die EU auch außerhalb ihrer Grenzen aktiv werden?
    In Europa bekommen wir nur partiell die Auswirkungen gewaltsamer Auseinandersetzungen und totalitärer Politik mit. Es ist daher nötig, in den betroffenen Regionen diplomatisch und politisch aktiv zu werden. Um die Fluchtursachen bspw. in Syrien oder Somalia zu beseitigen, muss die EU geschlossen und gemeinsam mit anderen Staaten aktive Außenpolitik betreiben. Das Ziel ist, der Destabilisierung von Regionen ein Ende zu setzen und wieder funktionierende staatliche Strukturen aufzubauen, mit denen auch ein fairer Handels- und Wirtschaftsaustausch besteht.
  7. Was kann die EU gegewärtig tun, um die Situation außerhalb zu verbessern?
    Im Moment brauchen jene Länder, die an die Krisenstaaten angrenzen und den Großteil der Flüchtlinge beherbergen, Unterstützung. Menschenwürdige Umstände in den Flüchtlingslagern, ausreichend Lebensmittel, medizinische Versorgung, Schulen etc. sind sicherzustellen. Schutzsuchende Menschen sollen nicht ihr Leben riskieren müssen, um Sicherheit zu finde. Daher müssen sichere und legale Wege geschaffen werden: Einreisekorridore und Schiffspassagen, aber auch sogenannte „Hotspots“ an den EU-Außengrenzen, um Asyl zu beantragen.
  8. Welche Maßnahmen muss die EU intern setzen, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen?
    Ein permanenter, fairer und verpflichtender Verteilungsschlüssel zur Aufteilung der Schutzsuchenden auf alle Länder der EU muss durchgesetzt werden. Im Weiteren sind EU-weit einheitliche Standards und Kriterien für Asylgewährung, Asylverfahren sowie für die Versorgung und Unterbringung der AsylwerberInnen bzw. Flüchtlinge zu erarbeiten.
  9. Welche Maßnahmen kann Österreich setzen, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen?
    In Österreich müssen in erster Linie faire und rasche Asylverfahren gewährleistet werden. Zusätzlich soll den Asylwerbenden in allen Verfahrensstadien eine unabhängige Rechtsberatung und ein effektiver Rechtsschutz eingeräumt werden. Neben Fragen der Quantität (Bundesländer- und/oder Gemeindequoten bei der Unterbringung von Schutzsuchenden) gilt es, die Qualität der Grundversorgung anzuheben. Unnötige bürokratische Hürden und Standards (bspw. bei der Wohnraumbeschaffung) müssen hinterfragt und beseitigt werden.
  10. Ist es eine gute Idee, AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
    Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist wichtig für die Integration und die Selbstständigkeit von Geflüchteten. Wenn Asylwerbende frühzeitig arbeiten können, fällt ihnen die Integration leichter und sie fallen auch nach Erhalt des Asylstatus nicht sofort in Maßnahmen der sozialen Absicherung. Die Gruppe der Menschen im Asylverfahren fällt auch häufig in die Kategorie der „undokumentierten“ Arbeitsverhältnisse, die keinerlei arbeitsrechtliche Absicherung bieten und Schwarzunternehmertum fördern. Volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch ist es sinnvoll, ihnen eine Arbeitserlaubnis zu geben – möglichst rasch und unter bestimmten Bedingungen.
  11. Was müssen Asylwerbende können, um arbeiten zu können?
    Grundlage für den Arbeitsmarktzugang sind Deutschkurse, damit die AsylwerberInnen über die erforderlichen Sprachkompetenzen verfügen. Es braucht auch einen frühen systematischen Kompetenzcheck der Flüchtlinge, um ihre Qualifikationen und Abschlüsse anzuerkennen bzw. notwendige Weiterbildungen anbieten zu können. Junge AsylwerberInnen sollen Zugang zu Lehrberufen erlangen.
  12. Nehmen Asylwerbende dann nicht Arbeitsplätze weg?
    Derzeit können Asylwerbende nur in der Saisonarbeit (Tourismus, Landwirtschaft) arbeiten – um den Druck von diesem Sektor zu nehmen, soll die  Möglichkeit für legale Beschäftigung in anderen Branchen geschaffen werden. Ein Ersatzkraftverfahren stellt sicher, dass Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die von keinen inländischen oder EU-BürgerInnen angenommen wurden. Es müssen aber auch neue Regelungen geschaffen werden, die Integration befördern und Lohndruck verhindern.
  13. Wie viel kostet die Versorgung eines Flüchtlings?
    Das Finanzministerium in Österreich geht von der Rechnung aus, dass die Versorgung eines Flüchtlings jährlich durchschnittlich 10.734 Euro kostet: 7.665 Euro für Unterkunft und Verpflegung, 1.343 Euro für Gesundheitsversorgung, 450 Euro Taschengeld und 150 Euro für Kleidung.
  14. Wie soll das alles finanziert werden?
    Die EU muss mehr Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zur Verfügung stellen, dazu müssen eigene Fonds zur Finanzierung notwendiger Integrationsmaßnahmen eingerichtet werden. Gerade die Staaten, die langfristig Integrationsarbeit zu leisten haben, müssen von entsprechenden Budgetumschichtungen profitieren. Sie haben es derzeit dringender notwendig, als Großgrundbesitzer ihre Agrarförderung.
  15. Höhere Ausgaben für Flüchtlinge – aber gleichzeitig Sparmaßnahmen?
    In Hinblick auf den Stabilitätspakt muss sichergestellt werden, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand für das Flüchtlingswesen bei EU-Verfahren nicht in das strukturelle Budgetdefizit eingerechnet werden. Grundsätzlich müssen alle Maßnahmen zur Grundversorgung und Integration der Flüchtlinge aus neuen Mitteln finanziert werden und dürfen nicht zu Lasten bestehender sozialer Maßnahmen gehen.