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Lockerung der Arbeitszeitregelungen in Ungarn

Umgestaltung des Arbeitszeitgesetzes zulasten der ArbeitnehmerInnen

Im ungarischen Parlament wurde am 26. November ein Antrag auf Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes von mehreren Abgeordneten der Orban-Partei „FIDESZ“ eingebracht. Dieser Vorschlag sieht im Wesentlichen folgende drei Punkte vor:

  1. Die Erhöhung des maximalen jährlichen Überstundenkontingentes von derzeit 250 Stunden auf 400 Stunden
  2. Eine gesetzliche Verlängerung der bisherigen Jahresfrist für die Überstunden-Kompensation auf drei Jahre
  3. Die ArbeitgeberInnen sollen die Möglichkeit erhalten, die Arbeitszeiten jederzeit mit Zustimmung der ArbeitnehmerInnen abzuändern

Laut ungarischer Regierung sei das Ziel dieser Maßnahmen, den Arbeitskräftemangel durch eine Verlängerung der Arbeitszeit auszugleichen. Die ungarischen Gewerkschaften befürchten hingegen, dass dadurch eine weitere Abwanderung der Arbeitskräfte ins Ausland folgen wird.

Kniefall vor deutschen Investoren soll Wettbewerbsfähigkeit erhöhen

Der ungarische Außenminister hat den Vorstoß zur Neugestaltung des Arbeitszeitgesetzes kürzlich bei einem Besuch in Deutschland mit einer dadurch möglichen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit begründet. Dies sei offizielle Regierungslinie und entspreche dem Interesse deutscher Investoren, denen man sich verpflichtet fühle, so das ungarische Regierungsmitglied.Außerdem seien diese Maßnahmen laut ihm notwendig um mit den „deutschen Standards“ im Bereich der Arbeitszeitregelungen gleichziehen zu können. Bei genauerer Betrachtung ist dieses Argument jedoch nicht nachvollziehbar, denn deutsche Beschäftigte, die in den selben Konzernen tätig sind, haben vor allem was Zeitkonten anbelangt eindeutige Besserstellungen gegenüber jenen Regelungen, die die ungarische Regierung nun umsetzen möchte.

Klar ist hingegen, dass deutsche Unternehmen Druck auf die ungarische Regierung und dadurch in erster Linie auf die Beschäftigten ausüben um ihre Profitspanne zu vergrößern. Anstatt diesen Absichten mit gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der ArbeitnehmerInnen entschieden entgegen zu halten, erweist sich die ungarische Regierung als williger Vollstrecker dieser Vorhaben.

Gewerkschaften und Opposition wehren sich gegen Einschnitte

Die Gewerkschaften sowie die gesamte Opposition haben gegen die geplanten Maßnahmen protestiert und landesweite Aktionen angekündigt. Dies hatte zur Folge, dass der Leiter des Amtes des Premierministers eine Abschwächung der Vorschläge angekündigt hat. Die geplante Ausweitung der Überstunden soll unter den Vorbehalt tarifvertraglicher Vereinbarungen gestellt werden und einer individuellen Zustimmung der Betroffenen bedürfen. Aufgrund des geringen Abdeckungsgrads durch Tarifverträge sowie der eingeschränkten Wirksamkeit des individuellen Arbeitsrechtes sind diese Abschwächungen jedoch nur als kleiner Erfolg zu werten.

Inzwischen wird berichtet, dass die Regierung von dieser Aufweichung schon wieder Abstand genommen hätte. Der Antrag befindet sich derzeit im parlamentarischen Ausschuss, es wird von einer Verabschiedung des Vorschlages noch in dieser Sitzungsperiode, die am 15.12.2018 endet, ausgegangen.

Österreich kommt negative Vorreiterrolle zu

Bemerkenswert ist, wie das Gesetz im ungarischen Parlament eingebracht wurde. Normalerweise wird im Gesetzgebungsverfahren eine Regierungsvorlage erstellt, zu der auch die Sozialpartner konsultiert werden. Anträge einzelner Abgeordneter, wie in diesem Fall, können jedoch zügiger und ohne Einbeziehung der Sozialpartner mit der vorhandenen Mehrheit „durchgewunken“ werden. Mit dieser Vorgehensweise folgt die ungarische Regierung einem österreichischen negativ-Vorbild.