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Null-Toleranz gegenüber Gewalt

Laut einer Studie der Grundrechtsagentur der EU (FRA) von 2019 erlebten 13% der befragten Frauen in Österreich in den fünf Jahren vor der Befragung sexuelle oder physische Gewalt. Im gleichen Zeitraum erfuhren 57% aller Befragten irgendeine Form von Belästigung. Diese Werte gehören zu den höchsten in der EU.

Luiza Puiu

Im Europäischen Parlament arbeiten wir gerade an zwei Paketen, die künftig besser vor Gewalt schützen sollen: Einerseits an der Ratifizierung der Istanbul Konvention durch die EU selbst. Andererseits arbeiten wir gerade an einer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Parallel dazu gilt es die Konvention 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Österreich auf nationaler Ebene zu ratifizieren. Dieses Übereinkommen setzt hohe Maßstäbe zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt.

Was beinhalten die einzelnen Instrumente zur Gewaltprävention?

Die Istanbul Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats und als erstes völkerrechtlich verbindliches Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen in Europa seit 2014 in Kraft. Die Konvention sieht vor, die Öffentlichkeit für alle Formen der Gewalt zu sensibilisieren, um präventiv Gewalthandlungen zu verhindern, Hilfsangebote für Betroffene zur Verfügung zu stellen, sowie Täter besser strafrechtlich zu verfolgen. Österreich gehörte zu den ersten Staaten, die die Istanbul-Konvention unterzeichnet haben. Nach vielen Jahren Druck seitens des Europäischen Parlaments gibt es nun Bewegung: Der Rat hat angekündigt, dass auch die EU selbst die Konvention ratifizieren wird. Dabei gab es viel Widerstand, weil sechs EU Staaten (Bulgarien, Lettland, Litauen, Ungarn, Tschechien und Slowakei) bei der nationalen Umsetzung noch säumig sind. Dieser Schritt der Ratifizierung der EU ist ein starkes Zeichen bezüglich Null-Toleranz gegen Frauen und häuslicher Gewalt in unserer gesamten Union.

Die Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, an der gerade im Rat und im Europäischen Parlament gearbeitet wird, ist noch breiter: das Kernstück ist die Kriminalisierung von Vergewaltigung als sexuellen Akt, der nicht in Einstimmigkeit aller Beteiligten stattfindet und - erstmals - die Kriminalisierung von Gewalt im Internet: Cyber-Stalking, Cybermobbing, die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen oder bearbeiteten Bildern, die Aufstachelung zu Hass oder Gewalt im Internet werden als reale Gewalt angesehen und sollen in der gesamten EU unter Strafe gestellt werden. Die EU-Richtlinie verweist auch auf Gewaltprävention im Arbeitskontext.

Im Rahmen der ILO-Konvention 190 geht es um die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es ist essentiell, Menschen nicht nur am Arbeitsplatz selbst zu schützen, sondern auch im gesamten Kontext: auf dem Weg zur Arbeit, auf der Firmenfeier oder auf Dienstreisen. Die ILO-Konvention 190 wurde 2019 verabschiedet. Deutschland hat im Dezember 2022 den Ratifizierungsprozess gestartet. In Österreich gibt es trotz lauten Rufen noch keine Anzeichen dafür. Es ist dringend notwendig, dass auf nationalstaatlicher Ebene diese Konvention so schnell wie möglich umgesetzt wird, um allen Menschen in Österreich einen breiten Gewaltschutz in der Arbeitswelt garantieren zu können.