Zum Hauptinhalt wechseln

Richtlinie für Plattformarbeit: Für Schutz von Arbeitnehmer*innen bei Uber & Co

Am 12.12.2022 hat sich der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments auf eine gemeinsame Position bezüglich neuer Regelungen für Plattformen-Arbeiter*innen geeinigt und das Mandat für den Trilog erhalten. Diese Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission werden auf Parlamentsseite von meiner sozialdemokratischen Kollegin Elisabetta Gualmini, der EP-Berichterstatterin der Richtlinie geleitet.

Luiza Puiu

Warum brauchen wir die Richtlinie für Plattformarbeit?

Plattformen präsentieren sich als Vorreiter bei flexiblem und selbstbestimmtem Arbeiten. Jedoch sind zu viele Plattform-Arbeiter*innen heute ‘scheinselbstständig’, obwohl sie in ökonomischer Abhängigkeit der Plattform und unter Kontrolle des Plattform-Algorithmus stehen, der vorschreibt, wann und wie Aufträge zu bearbeiten sind. Menschen, die für Plattformen arbeiten, finden sich somit in einem prekären Arbeitsumfeld wieder: ohne Zugang zu Arbeitsrechten und sozialen Schutz. Der Parlamentsentwurf sieht daher vor, dass rechtlich angenommen wird, dass Plattformarbeiter*innen als Arbeitnehmer*innen agieren, mit allen geltenden Rechten wie Sozialversicherung, bezahlter Krankenstand, faire Entlohnung und der Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen. Falls die Plattform eine andere Auffassung bezüglich des Arbeitsverhältnisses haben sollte, würde es an der Plattform liegen zu beweisen, dass es sich um eine echte und nicht um eine Schein-Selbstständigkeit handle. Eine Reklassifizierung würde erst stattfinden, wenn die Plattform diesen Beweis nicht erbringen kann.

Die Richtlinie ist zudem ein erster wichtiger Schritt, um alle Arbeitnehmer*innen vor dem Missbrauch von Algorithmen zu schützen. Denn automatisierte Prozesse des Plattform-Algorithmus dürfen keine Blackboxen sein. Daher will das EU-Parlament, dass alle Entscheidungen, die sich wesentlich auf die Arbeitsbedingungen auswirken, von Menschen überwacht werden. Beispielsweise soll nur ein Mensch und nicht der Algorithmus, den Arbeitsvertrag mit Plattform-Arbeiter*innen beenden können. Die persönlichen Daten von Plattform-Arbeiter*innen (bzgl. bspw. Geschlecht, Migrationshintergrund, politische Gesinnung, Gewerkschaftsmitgliedschaft) werden geschützt und dürfen nicht vom Algorithmus erfasst werden. Um die Position der Arbeitnehmer*innen zu stärken, sollen künftig Sozialpartner*innen in der Lage sein mitzubestimmen, wie Algorithmen Entscheidungen über die Arbeitsbedingungen treffen. Bei Nicht-Einhaltung der Regelungen sind abschreckende Sanktionen vorgesehen.

Gleichzeitig ist es auch wichtig zu betonen, dass alle, die als Selbstständige über Plattformen arbeiten möchten, dies auch weiterhin tun können.

Was sind die nächsten Schritte?

Der Text wurde mit deutlich größerer Mehrheit als erwartet im Ausschuss angenommen. Dieser stellt  das Verhandlungsmandat für die kommenden Gespräche im Trilog, mit dem Rat  und der Kommission, dar. Diese starke Parlamentsposition gilt es jetzt gegenüber den Mitgliedsstaaten zu verteidigen, um am Ende ein Gesetz auf den Tisch zu legen, von dem viele Menschen profitieren werden.

Insgesamt können im Jahr 2025 43 Millionen Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten, von der neuen EU-Richtlinie profitieren.