Zum Hauptinhalt wechseln

Telearbeit: Europäische Sozialpartner der Telekombranche einigen sich auf gemeinsame Erklärung

Gleicher Zugang zu Kommunikationsfluss und spezifische Schulungsmöglichkeiten sichergestellt

Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Nach mehr als acht Monaten Verhandlungen haben sich die Europäischen Sozialpartner der Telekombranche am 12. Juni auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt. In dieser wurden Leitlinien für die Telearbeit entwickelt, die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen von Nutzen sein sollen.

Klare Definition von Telearbeit umfasst auch hybride Vereinbarungen

Die Sozialpartner definieren Telearbeit als eine Form der Arbeitsorganisation, die es den Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeit während der vereinbarten Arbeitszeiten an einem zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbarten oder von der/dem Arbeitnehmer:in gewählten Ort außerhalb des normalen Arbeitsplatzes zu verrichten. Hybride Arbeitsvereinbarungen sind ebenfalls umfasst.  

Gleicher Zugang zu gewerkschaftlichen Rechten und Kommunikationsfluss sichergestellt

Die Sozialpartner betonen in ihrer Erklärung die Bedeutung des Sozialen Dialoges, von kollektiven Vereinbarungen sowie gewerkschaftlicher Rechte im Kontext der Telearbeit. Klar gestellt wird auch, dass Telearbeiter:innen den gleichen Zugang zu gewerkschaftlichen Informationen haben müssen. Die Sozialpartner bekennen sich daher zu einem guten Kommunikationsfluss zwischen Telearbeiter:innen und Gewerkschaften. Darüber hinaus haben Telearbeiter:innen Zugang zu den gleichen Rechten und müssen die selben Arbeitsbedingungen vorfinden, wie ihre Kolleg:innen in den Räumlichkeiten der jeweiligen Unternehmen. Telearbeit darf auch zu keiner Änderung des Beschäftigungsstatus führen.

Kollektive Vereinbarungen als Ergänzung zu nationalen Rechtsvorschriften

Zusätzlich zu den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften sollen kollektive Vereinbarungen Leitlinien für gute Arbeitsbedingungen in der Telearbeit beinhalten. 

Die Arbeitgeber:innen müssen im Einvernehmen mit den Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretern klare und detaillierte Informationen über Telearbeit bereitstellen, eine Gesundheits- und Sicherheitsbewertung durchführen und die Pläne regelmäßig überwachen und aktualisieren. 

Telearbeiter:innen sollten auch die Möglichkeit haben, mit ihren Kolleg:innen zu kommunizieren und an Veranstaltungen des Arbeitgebers teilzunehmen, um ihr psychisches Wohlbefinden und ihr Engagement zu fördern. 

Arbeitgeber:innen sollen Schulungsmöglichkeiten und Arbeitsequipment bereitstellen

In der gemeinsamen Erklärung werden auch Themen im Zusammenhang mit Telearbeit wie Arbeitsbedingungen, Datenschutz und Privatsphäre, Ausrüstung und Ressourcen, Schulung und Entwicklung digitaler Kompetenzen sowie Chancengleichheit behandelt. Telearbeiter:innen sollen denselben Zugang zu Ressourcen und Schulungsmöglichkeiten wie ihre Kolleg:innen haben. Dazu gehört auch die Bereitstellung der für die Telearbeit erforderlichen Ausrüstung und das Angebot von Schulungen, die sich speziell mit Telearbeit, Cybersicherheit und anderen technischen Aspekten befassen.

Telearbeit soll geschlechtsneutral und barrierefrei möglich sein 

In der gemeinsamen Erklärung wird betont, dass Telearbeit geschlechtsneutral gestaltet werden und für alle offen stehen soll. Um dies sicherzustellen, empfehlen die Sozialpartner, über alle Tätigkeitsbereiche hinweg zu analysieren, welche Tätigkeiten in Form Telearbeit verrichtet werden können. 

Eigene Umfragen unter den Telearbeiter:innen sollen in Erfahrung bringen, welche Auswirkungen Telearbeit auf die Arbeitsorganisation und die Work-Life-Balance der Beschäftigten hat.