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Weltweit verbindliche Regeln für Konzerne

Tagtäglich werden in vielen Teilen der Erde Beschäftigte in menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen ausgebeutet, GewerkschafterInnen bedroht und Kinder zur Arbeit gezwungen. Menschenrechte sowie Umweltstandards werden entlang globaler Lieferkette oft systematisch missachtet, um noch größere Profite zu erzielen. Der Gebäudeeinsturz der Textilfabrik Rana Plaza (Bangladesch), der im Jahr 2013 zu 1.229 Toten und 2.500 Verletzten führte, stellt nur die Spitze dieser Entwicklungen dar. Derzeit gibt es keine rechtliche Grundlage, um Konzerne international zur Einhaltung von Menschenrechten zu zwingen. Genau aus diesem Grund braucht es ein rechtlich verbindliches Abkommen auf Ebene der Vereinten Nationen (UN-Treaty) für Wirtschaft und Menschenrechte - das Konzerne dazu zwingt für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden Verantwortung zu übernehmen.

Konzernregulierung durch das UN-Treaty umsetzen

Am 25. Jänner 2020 jährte sich der Dammbruch von Brumadinho (Brasilien) zum ersten Mal. 272 Menschen wurden bei dieser Katastrophe in den Tod gerissen. Unter ihnen waren viele MitarbeiterInnen des Bergbaukonzerns Vale, der auch für viele Umweltschäden in dieser Region verantwortlich ist. Doch bis heute übernehmen weder der Minenbetreiber Vale noch die deutsche Zertifizierungsstelle TÜV-Süd Verantwortung für diese Tragödie.

Dies ist nur ein weiteres Beispiel dafür, dass es ein UN-Abkommen, welches sicherstellt, dass Konzerne auch für ihre Auslandsaktivitäten, ihre Tochterunternehmen und ihre gesamte Lieferkette verantwortlich sind, unbedingt braucht. Darüber hinaus stellt der Zugang zu Rechtsmitteln für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen einen wesentlichen Teil des UN-Abkommens dar. So liegt ein zentrales Merkmal darin, dass Betroffene Konzerne klagen können und zwar in jenem Staat, in dem der Stammsitz des Konzernes liegt. Zur Gewährleistung der Einhaltung des Abkommens soll ein internationaler Mechanismus geschaffen werden.

Gefordert sind in diesem Kontext aber auch die jeweiligen Nationalstaaten. Denn diese müssen ebenfalls Gesetze beschließen, die Konzerne zur Einhaltung der Menschenrechte zwingen, sofern dieser im besagten Staat seine Zentrale hat.

Der internationale Kampf um Menschenrechte 

Seit Jahrzehnten gibt es immer wieder ambitionierte Versuche am Parkett der UNO die Regulierung von Konzernen voranzutreiben, um die Einhaltung der Menschenrechte zu gewähren. Doch diese scheiterten bislang unter anderem aufgrund des Drucks von Unternehmensverbänden. Der Startschuss für das UN-Treaty wurde von Südafrika und Ecuador im Herbst 2014 im UN-Menschenrechtsrat gelegt, indem sie eine Resolution einbrachten. Österreich stimmte zwar dagegen, die Mehrheit der Staaten nahm sie jedoch an.

Um diesen Prozess zu unterstützen, formierte sich in den letzten Jahren die Treaty Alliance, ein Zusammenschluss aus über 600 zivilgesellschaftlichen Organisationen und sozialen Bewegungen aus über 90 Ländern. Im Oktober 2019 fand nun schon die fünfte Verhandlungsrunde im UN-Menschenrechtsart in Genf statt, mittlerweile wird bereits über einen konkreten Vertragsentwurf diskutiert.

Während sich Spanien und Frankreich dezidiert für den UN-Prozess aussprachen, legt sich Österreich noch immer nicht fest. Gerade vor dem Hintergrund, dass Österreich seit 2019 Mitglied des UN-Menschenrechtsrates ist, wäre eine Unterstützung für das UN-Treaty, von immenser Bedeutung. Auch in Anbetracht der Auslandsaktivitäten von österreichischen Konzernen, braucht es hier dringend Maßnahmen. Allein die ANDRITZ AG ist in drei Staudammprojekte involviert, die gravierende Auswirkungen (z.B. Zwangsumsiedlungen) auf das Leben der Bevölkerung und die Natur haben. Dabei handelt es sich um die Staudammprojekte Belo Monte (Brasilien), Xayaburi (Laos) und Ilısu (Türkei).

Klare Positionierung der EU und Österreichs erforderlich

Wichtig ist nun auch ein EU-Mandat, welches sich für das UN-Treaty ausspricht. Das bedeutet, dass es bei den Verhandlungen in Genf einer klaren Position seitens der EU bedarf, die für das verbindliche UN-Abkommen plädiert. Dies ist insofern notwendig, da auch die Vertretung der österreichischen Delegation stets betont, lediglich eine Position vertreten zu können, die jener der EU entspricht.

Doch auch auf österreichischer Ebene gibt es Handlungsbedarf. So braucht es ein nationales Gesetz, das österreichische Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechte auch im Rahmen von Auslandsaktivitäten einzuhalten. Eine Reihe an sozialdemokratischen und grünen Nationalratsabgeordneten sowie EU-ParlamentarierInnen haben sich im Vorjahr verpflichtet diese Vorhaben zu unterstützen.