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Wir haben dem Gender Pay Gap den Kampf angesagt!

Nach jahrelangen Verhandlungen und harten politischen Auseinandersetzungen haben wir eine Einigung über die sogenannte „Lohntransparenzrichtlinie“ erzielt, die ich mitverhandeln durfte. Das ist ein extrem wichtiger Schritt, um den Gender Pay Gap endgültig zu schließen und ein fundamentaler Baustein, um den Arbeitsmarkt für Frauen gerechter zu machen. Es ist aber auch generell ein wichtiger Schritt einer Gesellschaft näher zu kommen, die Gleichheit lebt - ein Schritt, der mir als Gewerkschafterin und Feministin ein großes Anliegen ist.

Luiza Puiu

Im Durchschnitt verdienen Frauen in der EU 14,1 % weniger als Männer in vergleichbaren Jobs, in Österreich sind es laut Statistik Austria sogar 18,9%. Diese abstrakten Zahlen werden dank der Richtlinie nun bald für jede:n greifbar: alle Arbeitnehmer:innen - unabhängig von der Größe des Unternehmens - bekommen das Recht, jährlich Informationen über den Durchschnittslohn für Männer und Frauen zu erhalten, welche die gleiche oder gleichwertige Arbeit ausüben. Außerdem wird Personalverantwortlichen verboten, Bewerber:innen beim Vorstellungsgespräch etwa nach ihrem derzeitigen Lohn oder Gehalt zu fragen. Das ist wichtig, weil sonst Diskriminierung von einem Job in den nächsten weitergetragen wird.

Wenn die Lohnberichte ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von 5% oder mehr aufweisen, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Betriebe in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmer:innenvertretern eine gemeinsame Lohn- und Systembewertung durchführen, um den Gender Pay Gap zu beseitigen. Passiert das nicht, werden Sanktionen für die Unternehmen verhängt.

Diese Offenlegung und Transparenz wird dazu beitragen, das Muster der Lohnungleichheit zu durchbrechen, da dadurch die Verhandlungsmacht vor allem von Frauen gestärkt wird. Denn wenn ich weiß, wie viel meine Kolleg:innen verdienen, kann ich mein eigenes Gehalt oder meinen Lohn besser verhandeln, weil ich genauer einschätzen kann, was üblich ist. Und auch wichtig: zu Lohn zählen auch andere „Goodies“ wie Dienstwagen, Essensmarken, etc. Denn oft ist der Lohn am Papier gleich, aber mit solchen Zusatzleistungen tatsächlich anders.

Zentral ist ebenfalls das Verbot von Vertraulichkeitsklauseln, damit alle Beschäftigten offen über ihren Lohn sprechen können mit wem auch immer sie wollen und vor allem aber natürlich mit ihren Gewerkschaften und Betriebsrät:innen.

Als Verhandlungsteam haben mein Kollege im Europäischen Parlament, Marc Angel und ich, durchgesetzt, dass es strenge Bestimmungen über Strafen und Bußgelder bei Nichteinhaltung der Richtlinie für Unternehmen gibt. Wir können die Gleichbehandlung von Frauen am Arbeitsmarkt nicht dem guten Willen von Unternehmen überlassen und schon gar nicht einzelnen Frauen, die ihren Lohn bei Gericht jedes Mal einklagen müssen. Es braucht eine systematische Änderung, ein Umdenken bei der Bewertung von Arbeit an sich - und mit diesen neuen Transparenzvorgaben gehen wir das endlich an!