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Wir sagen der Geldwäsche in der Europäischen Union den Kampf an!

Im Sommer 2021 hat die Europäische Kommission Legislativvorschläge für eine Reform der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Dieses Gesetzespaket ist die sechste Revision der geltenden Anti- Geldwäsche Richtlinien.

Luiza Puiu

Das Paket enthält unter anderem einen Vorschlag für eine neue EU-Behörde, die zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichtet werden soll, sowie eine Bargeldoberbegrenzung von 10.000 Euro. Damit Geldwäsche tatsächlich effektiv bekämpft werden kann, sind aber auch die einzelnen Mitgliedstaaten gefragt, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Ich habe im Europäischen Parlament als Verhandlerin an dem Gesetzesentwurf über Mechanismen, die von den Mitgliedstaaten zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung einzuführen sind, mitgearbeitet. Nach langen und zähen Verhandlungen haben wir am 28. März erfolgreich unsere Position im Europäischen Parlament abgestimmt. Mit dieser Position treten wir jetzt mit dem Europäischen Rat, also den Mitgliedstaaten in die finalen Verhandlungen.

Was konnte ich als Verhandlerin erreichen?

1) Weitestmögliche Ausweitung jener Menschen, die Zugänge zum Register des tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers haben, angesichts der durch das EuGH-Urteil auferlegten Einschränkungen.

Im Kampf gegen Geldwäsche, Korruption und Terrorismusbekämpfung ist Transparenz der Schlüssel. Um diese Transparenz zu gewährleisten, ist das zentrale Register des tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers essentiell. Der europäische Gerichtshof befand, dass nicht alle Menschen Zugang zu den persönlichen Informationen in diesem Register haben sollten, sondern nur Personen und Organisationen mit berechtigtem Interesse, unter anderem mit dem Ziel Geldwäsche zu bekämpfen, was viele Journalist:innen und Zivilgesellschaftsorganisationen tun.

Es ist uns gelungen, den größtmöglichen Zugang innerhalb der durch das EuGH-Urteil gesetzten Grenzen zu gewährleisten und diese Liste an Personengruppen zu erweitern. Nun haben Journalist:innen, Zivilgesellschaftsorganisationen, Forschende im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, sowie Personen, die Geschäftsbeziehungen eingehen wollen, garantierten Zugang zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Darüber hinaus haben wir sichergestellt, dass die Kosten, um an Informationen im diesem Register zu kommen, niedrig gehalten werden.

2) Anti-Geldwäscheschulung und Ausbildung für alle Beschäftigten, die unter die Verpflichtungen der Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus fallen.

Eine der wichtigsten Prioritäten während der Verhandlungen für mich war, dass Menschen, die in Risikobereichen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung arbeiten, geschult und ausgebildet werden, um potenzielle Risiken zu erkennen und die notwendigen Schritte zu unternehmen. Das betrifft Beschäftigte in Banken und nun auch beispielsweise Immobilienmakler:innen. Denn der Immobilienmarkt wird immer mehr und mehr zum Umschlagplatz für Geldhinterziehung.

Darüber hinaus soll ein sogenannter "Grundrechtsbeauftragter" jeder Institution, die den Anti-Geldwäsche Regelungen unterliegen, etabliert werden.  Diese grundrechtsbeauftragte Person ist es auch, die die Überwachung der internen Maßnahmen leitet.

3) Freizonenregister

Obwohl wir am Widerstand der Europäischen Volkspartei gescheitert sind, eine Definition für "Luxusgüter" zu finden, die generell registriert werden müssen, ist es uns gelungen, einen Ansatzpunkt zu schaffen, um in Zukunft Luxusgüter zu registrieren. Künftig müssen alle Vermögenswerte, Waren und Sachgüter, die in den Freizonen der EU eingeführt werden, auch registriert werden. Bis jetzt konnte man anonym Güter und Vermögenswerte in die EU bringen und diese in jenen Freihandelszonen lagern. Dieses Geldwäschetor konnten wir schließen. Darüber hinaus ist ein erster Schritt zur Schaffung eines Registers für alle Luxusgüter, wie zum Beispiel für Edelsteine oder Gold, gelungen. Selbstverständlich haben wir das Ziel der Schaffung eines Registers für Luxusgüter in die Revisionsklausel aufgenommen.

4) Krypto-Markt unterliegt nun den Anti- Geldwäsche Vorschriften

Da der Krypto-Markt mehr und mehr zu einer Drehscheibe für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird, haben wir dafür gesorgt, dass auch die Besitzer:innen von Krypto-Wallets registriert werden müssen. Wir müssen die wahre Identität der Besitzer:innen kennen.

5) Verstärkte Aufsicht für Kredit- und Finanzinstitute

Es ist uns gelungen, ein neues, verstärktes Aufsichtssystem für besonders risikoreiche Finanzinstitute zu schaffen, wie zum Beispiel die Credit Suisse. Wenn schwerwiegende und oder strukturelle Schwächen bei der Anwendung der Anti-Geldwäsche Vorschriften festgestellt werden, werden den Finanzaufsichtsbehörden mehr Befugnisse eingeräumt.

Mit diesen und einigen weiteren Positionen werden wir nun in die finalen Verhandlungen mit dem Europäischen Rat treten, um der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung den Garaus zu machen. Ich bleibe dran.