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Der Sommer ist da: Urlaubsansprüche in Europa

Der Sommer steht nicht mehr vor, sondern bereits in der Tür, Hitzewellen machen das Arbeiten wie auch das Leben schwerer. Gut, dass es bezahlten Urlaub gibt!

matttilda - Fotolia

Wie kam es zu bezahltem Urlaub?

Für die meisten Kolleg:innen ist bezahlter Urlaub eine Selbstverständlichkeit. Man nimmt sich frei, der Lohn läuft weiter, der Job ist auch hinterher noch da. Das war aber nicht immer so. Noch vor gut hundert Jahren waren ein paar Tage Erholung für die meisten Arbeiter:innen ein unerhörter Luxus.

Wer im späten 19. Jahrhundert eine Fabrik betrieb, konnte keinen Urlaub gebrauchen, denn während sich Arbeiter:innen erholen, halten sie die Maschinen nicht in Betrieb. Auf „Good Will“ der Arbeitgeber:innen warten, schien müßig, daher organisierten sich Arbeiter:innen in Gewerkschaften und stellten ihre Forderungen auf, kämpften und verhandelten.

Vom Kollektivvertrag zum Gesetz

Nach Ende der Monarchie wurden 1919 mit dem ersten Urlaubsgesetz die Urlaubsansprüche verrechtlicht. Gewerkschaftliche Verhandlungserfolge wurden durch Gesetze abgesichert und so begann das Wechselspiel aus Kollektivvertrag und Gesetz. 1964 führte ein Generalkollektivvertrag zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer für alle Beschäftigten den dreiwöchigen Mindesturlaub ein. 1976 kam das gemeinsame Urlaubsrecht für Arbeiter:innen und Angestellte. Seit 1983 gibt es die fünf Wochen Urlaub, die wir heute kennen.

Wer hat wieviel Urlaub?

Der Blick auf Europa zeigt: Österreich steht heute ganz oben in Sachen Zeit für Erholung. Mit mindestens 25 Urlaubstagen plus 13 gesetzlichen Feiertagen kommen Beschäftigte bei uns auf rund 38 freie Tage im Jahr. Nimmt man die in vielen Kollektivverträgen üblichen zusätzlichen freien Tage dazu, liegt Österreich sogar noch darüber. Nur in Luxemburg gibt es mit 26 Tagen mehr Urlaubsanspruch, allerdings weniger Feiertage.

25 Urlaubstage gibt es sonst nur in Norwegen, Schweden, Dänemark, Frankreich und Griechenland. 24 Urlaubstage hat Malta. Auf 22 Urlaubstage kommen Spanien und Portugal. In Deutschland und der gesamten restlichen EU sind es nur 20 gesetzliche Urlaubstage. Die Spanne innerhalb Europas ist also beträchtlich und sie ist das Ergebnis unterschiedlich starker Arbeitnehmer:innenbewegungen und politischer Kräfteverhältnisse.

EU-Recht: mindestens 20 Urlaubstage

Dass die Spanne innerhalb der EU nicht größer ist, liegt an der EU selbst und daran, dass Gewerkschafter:innen auch auf dieser Ebene einen Rechtsanspruch durchgekämpft haben. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 garantiert allen Beschäftigten mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub.

Für die Spitzenländer wie Österreich ist das kaum spürbar, da hier ohnehin schon höhere Ansprüche ausverhandelt wurden. Für Beschäftigte in Ländern mit schwächeren nationalen Regelungen ist dieser Boden aber entscheidend und EU-Recht hat den Urlaubsanspruch signifikant erhöht.

Beispiel USA: Es geht auch anders

Wie es ohne einen solchen Boden aussieht, zeigt ein Blick in die USA. Dort gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub und viel weniger gesetzliche Feiertage. Bezahlte Freizeit ist dort Verhandlungssache zwischen einzelnen Beschäftigten und Arbeitgeber:innen. Das Ergebnis ist trist. Viele US-Amerikaner:innen nutzen selbst vorhandene freie Tage nur teilweise, aus Leistungsdruck und Angst vor Benachteiligung.

Gewerkschaftsarbeit als Bedingung für Urlaub

Die Länder mit den großzügigsten Urlaubsregelungen sind oft jene mit starker gewerkschaftlicher Tradition und hoher Kollektivvertragsabdeckung. Österreich ist das beste Beispiel: Die entscheidenden Fortschritte, vom ersten Urlaubsgesetz 1919 über die schrittweisen Verlängerungen bis zur sechsten Urlaubswoche, kamen nie als Geschenk des Gesetzgebers, sondern wurden zuerst in Kollektivverträgen erkämpft und später ins Gesetz gegossen. Die KV-Abdeckung von 98% in Österreich sorgt mit dafür, dass solche Errungenschaften bei allen Beschäftigten ankommen.

Nutze deinen Urlaub, und sprich darüber.

Genieße deine freie Zeit, du hast sie dir erarbeitet! Vergiss beim Kofferpacken aber bitte nicht: Bezahlter Urlaub ist kein Naturgesetz und keine milde Gabe. Er ist erkämpft, ausverhandelt und Jahr für Jahr neu abgesichert worden, KV-Runde für KV-Runde. Dasselbe gilt übrigens für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Wer davon profitiert, sollte es weitererzählen.