EU-Beitritte durch die Gewerkschaftsbrille
In der EU-Erweiterungsdebatte tut sich in den letzten Monaten wieder mehr. Aus gewerkschaftlicher Sicht gilt: Ein Beitritt ist nur dann gut, wenn er Verbesserungen für Beschäftigte bringt.
Alte Debatte, neue Dynamik
Lange war EU-Erweiterung ein Thema, das die Öffentlichkeit kaum interessiert hat. Kein Kandidatenland hatte in der näheren Zukunft ernsthafte Beitrittsaussichten. Auch die Zustimmung für Beitritte aus dem Westbalkan und Süd-/Osten Europas ist überschaubar, nach Umfragen zwischen 6 % (Türkei) und 25 % (Bosnien und Herzegowina).
Doch nun gibt es neue Bewegung, denn Island (und möglicherweise auch Norwegen) rücken als potenzielle Kandidaten stärker in den Fokus. Beide Länder sind bereits tief in den europäischen Wirtschaftsraum eingebunden und erfüllen schon einen Großteil des EU-Rechts. Hier könnte es, wenn es ernst wird, vergleichsweise schnell gehen.
Das ist ein guter Zeitpunkt, um einen Schritt zurückzutreten und zu fragen: Was bedeutet ein EU-Beitritt eigentlich? Wann ist er aus gewerkschaftlicher Sicht tatsächlich gut?
Phasen des Beitrittsprozesses
Zunächst lohnt es sich, auf den groben Ablauf von EU-Beitrittsverfahren zu schauen. Hier gibt es mehrere Phasen:
- Phase I: Innenpolitische Vorbereitungen auf den Antrag und Beantragung des Kandidatenstatus durch die jeweilige Regierung
- Phase II: Prüfung des Antrags durch die EU, danach ist ein Staat offiziell Beitrittskandidat
- Phase III: Reformen und Verhandlungen zur Anpassung an EU-Recht in 35 Kapiteln
- Phase IV: Ratifizierung und Bestätigung des neuen EU-Mitglieds durch alle Mitgliedsstaaten
Die Phase der Reformen (innenpolitisch) und Verhandlungen (mit den EU-Institutionen) ist inhaltlich besonders interessant. Das bestehende EU-Recht, auch acquis genannt, wird in 35 inhaltliche Kapitel aufgeteilt. Kapitel 19 heißt „Soziales und Beschäftigung“ und beinhaltet Themen wie Arbeitsrecht, Schutz von Arbeitnehmer:innen, Gleichstellung und den sozialen Dialog. Was also in dieser Phase vereinbart wird, ist maßgeblich dafür, ob ein Beitritt auch für Beschäftigte im Kandidatenland sowie in den bestehenden Mitgliedsstaaten positiv ist.
Angleichung ist nicht gleich Angleichung
Eine Angleichung, die echte Veränderungen bringt, hat drei Säulen:
- Gesetze: Es braucht klare gesetzliche Grundlagen, die Gewerkschafts- und Arbeitnehmer:innenrechte garantieren
- Sanktionen: gesetzlich zugesicherte Rechte sind schön, aber ohne Sanktionen bei Verstößen erzielen sie keine Wirkung
- Institutionen: Wirklich wirksam werden Regeln erst, wenn sie von Institutionen gelebt werden. Dazu gehört, dass Gewerkschaften nicht eingeschränkt und an ihrer Arbeit gehindert werden, aber auch dass beispielsweise Arbeitsinspektorate, Schlichtungsstellen und Gerichte mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sind, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Dieser Dreiklang ist entscheidend, denn wenn hier gespart wird, zahlen Beschäftigte den Preis.
Beitrittsprozess als Chance für Gewerkschaften
Für Arbeitsrechte zu kämpfen, gehört zum Kern gewerkschaftlicher Arbeit. Der Großteil der sozialen Standards, die heute in Europa gelten, von Urlaubsansprüchen bis zur Mitbestimmung im Betrieb, wurde von Gewerkschaften erkämpft, oft über Jahrzehnte.
In Ländern ohne diese Errungenschaften führen Gewerkschaften diesen Kampf meist alleine und oft unter erschwerten Bedingungen wie arbeitnehmer:innenfeindliche Politik, finanzstarke Unternehmenslobby, schwache Justiz. Das macht sie nicht unbedingt schwach, denn ihre Stärke hängt von ihren Mitgliedern und der Mobilisierung ab.
Genau hier liegt die besondere Chance eines EU-Beitrittsprozesses. Denn in diesem Verfahren sind Gewerkschaften plötzlich nicht mehr die einzigen, die auf diese Verbesserungen drängen, denn die EU-Institutionen tun es auch.
Beitritt ist gut, wenn man ihn nutzt!
Das alles zeigt, dass ein EU-Beitritt viel Arbeit mit sich bringt. Gewerkschaften haben die Aufgabe, zu organisieren, Forderungen zu stellen und Druck auf die Politik auszuüben. Und die Politik hat die Aufgabe, ihren Job sorgfältig zu erledigen.
Es gibt mit einem EU-Beitritt auch viel zu gewinnen, insbesondere für Staaten mit schwachem kollektiven Arbeitsrecht. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, nicht auf schnelle Verfahren zu drängen, sondern die vorhandene Zeit sinnvoll zu nutzen. Das ist vor allem wichtig, um soziales Auseinanderdriften innerhalb der EU zu verhindern und sozialen Fortschritt voranzutreiben.