EU-Parlament stimmt für Überarbeitung der EBR-Richtlinie
Das Europäische Parlament hat am 1. Februar mit großer Mehrheit für den Bericht zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie gestimmt. Das Parlament fordert die Kommission auf, rasch einen Vorschlag für die Überarbeitung des Rechtsinstrumentes vorzulegen. Ziel ist es, die zahlreichen Mängel in der aktuellen Form der Richtlinie zu beheben, die Europäische Betriebsräte an der effektiven Ausführung ihrer Tätigkeit hindern.
Insbesondere die Stärkung der Durchsetzbarkeit von EBR-Rechten ist notwendig
Vielfach finden Information und Konsultation Europäischer Betriebsräte (EBR) zu spät, unvollständig oder gar nicht statt. EBR-Mitglieder werden bei Umstrukturierungen oftmals vor vollendete Tatsachen gestellt, anstatt frühzeitig eingebunden zu werden. Darüber hinaus bringen Ökologisierung und Digitalisierung gesellschaftliche, technologische und strukturelle Herausforderungen mit sich, die die Arbeitswelt massiv verändern. Um all dem begegnen zu können, ist insbesondere eine Stärkung der Durchsetzung von Rechten des Europäischen Betriebsrates notwendig.
Die Gewerkschaftsbewegung setzt sich bereits seit Jahren für eine Stärkung der Rechte von Europäischen Betriebsräten und für eine bessere Durchsetzbarkeit der Richtlinie ein. „Aus der jahrelangen, intensiven Zusammenarbeit mit EBR in verschiedenen Branchen wissen wir, was nicht funktioniert – und was wir brauchen, damit länderübergreifende Informations- und Konsultationsrechte gewährleistet sind!“, sagt Sophia Reisecker, Leiterin der internationalen Abteilung in der GPA. Dass dafür vom Europäischen Parlament Rückendeckung kommt, wird begrüßt.
Parlamentsbericht enthält zentrale EGB-Forderungen zur Verbesserung der EBR-Arbeit
Die wichtigsten im Bericht vorgeschlagenen Änderungen zur besseren Durchsetzbarkeit der EBR-Richtlinie sind hier zusammengefasst:
- Die Forderung nach wirksamen und abschreckenden finanziellen und nichtfinanziellen Sanktionen
- Eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten: die Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Aussetzung einer Unternehmensentscheidung zuzulassen, wenn das Recht auf Unterrichtung und Anhörung missachtet wurde
- Maßnahmen des Managements sollen als länderübergreifend gelten, wenn diese unmittelbar oder mittelbar das gesamte Unternehmen oder Niederlassungen in mindestens zwei Ländern betreffen; bei innerstaatlichen Restrukturierungen soll auch der Umfang möglicher transnationaler Auswirkungen berücksichtigt werden
- Die Notwendigkeit, dem EBR/BVG einen effektiven Zugang zum Justizsystem zu gewährleisten
- Mindestens zwei EBR-Sitzungen pro Jahr
- Einen klareren Zeitplan für die Verhandlungen zur Gründung eines EBR
- Das Recht auf Unterstützung für EBR/BVG durch GewerkschaftsvertreterInnen; die Limitierung der Finanzierung nur eines/einer Sachverständigen gilt nur zusätzlich zur/zum GewerkschaftsvertreterIn
EGB-Bereichsleiterin für Mitbestimmung Isabelle Schömann äußert sich positiv zur Annahme des Berichtes:
„Der Bericht des Europäischen Parlaments, der mit großer Mehrheit angenommen wurde, ist ein starkes Signal an die europäischen ArbeitnehmerInnen und spiegelt die langjährigen Forderungen des EGB wider. Er ist auch eine klare Aufforderung an die EU-Kommission zu handeln, und zwar jetzt, um die Informations- und Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte zu stärken. Sie sind der Schlüssel zum Erhalt von Arbeitsplätzen im Falle transnationaler Umstrukturierungen.
Der EGB wird seinen Kampf für die Verbesserung der EBR-Rechte fortsetzen. Der heutige Sieg ist ein erster Schritt, weitere müssen noch folgen. Denn eines ist klar: Jeder Vorschlag der Kommission muss Rechtssicherheit und Berechenbarkeit bringen. Jetzt ist die Kommission am Zug, die Anhörung der Sozialpartner so schnell wie möglich einzuleiten.“