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Gute Arbeitsplätze & öffentliche Auftragsvergabe

Ein guter, sicherer Arbeitsplatz mit angemessenen Arbeitsbedingungen und einem regelmäßigen Einkommen, das es erlaubt, am Sozialleben teilzunehmen, ist ein Fundament, auf das alles Weitere aufbaut. Erst wenn dieses Fundament stabil ist, können Menschen gemeinschaftlich etwas gestalten. Und es ist die Aufgabe des Staates, diese guten Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.

Luiza Puiu

Aufruf: Reform der Öffentlichen Auftragsvergabe-Richtlinie

In der EU vergeben 250 000 öffentliche Behörden jedes Jahr öffentliche Aufträge in einem Wert von circa 2 Billionen Euro. Das sind knapp 14% des gesamten Bruttoinlandsprodukts aller europäischen Mitgliedstaaten. Kurzum: eine riesengroße Summe. Da die öffentliche Hand dieses Geld zur Verfügung stellt, muss der Staat auch dafür sorgen, dass dieses Geld nur an Unternehmen fließt, die gute Arbeitsplätze für unsere Arbeitnehmer:innen schaffen und somit unsere Gesellschaft als Ganzes stärken. Deswegen fordere ich im EU-Parlament: Die Grundvoraussetzungen dabei müssen stimmen und deshalb soll das Gesetz zur Öffentlichen Auftragsvergabe überarbeitet werden! Nur Unternehmen, die gute Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, sollen den Zuschlag bekommen, nämlich jene die Arbeitnehmer:innen fair - und für gleiche und gleichwertige Arbeit gleich - entlohnen und auch die Arbeitsbedingungen müssen stimmen. Die Entscheidung, an wen öffentliche Aufträge vergeben werden, liegt beim Staat. Und ich fordere soziale Konditionalität für alle öffentlichen Vergaben! Was ich damit meine? Dass wir nicht nur auf die billigsten Anbieter:innen setzen, sondern eine Vorzugsbehandlung von Unternehmen erlauben, die sich an Kollektivverträge halten, die gute Arbeitsbedingungen für unsere Menschen garantieren. Wir dürfen nicht nur auf die einmaligen Kosten bei der Auftragsvergabe schauen: Weil es dem Staat und unserem Sozialsystem auf lange Sicht billiger kommt, wenn Arbeitnehmer:innen gute Arbeitsplätze mit angemessenen Arbeitsbedingungen haben!

Starke EU-Arbeitsbehörde für starke Rechte der Arbeitnehmer:innen

Auch in Österreich gibt es bereits viele Arbeitnehmer:innen, die beim Ausüben ihrer Arbeit (teilweise) Grenzen überschreiten. Dass bei grenzüberschreitendem Arbeiten alles konform abläuft, überwacht die Europäische Arbeitsbehörde, kurz ELA (European Labour Authority). Sie wurde 2019 gegründet und fordert und fördert flexible und effiziente Arbeit, stärkt den europäischen Binnenmarkt und hilft bei der Durchsetzung von Vorschriften. Sie wurde als Antwort auf die Herausforderungen der heutigen Zeit geschaffen: Denn mittlerweile gehen in der Europäischen Union über 23 Millionen Menschen grenzüberscheitend einer Arbeit nach. Heutzutage ist es keine Seltenheit in Land A zu wohnen und in Land B zu arbeiten.

Es braucht wichtige Reformen

Es war ein Riesenerfolg, als vor fünf Jahren eine eigenständige Behörde gegründet wurde, die sich den Rechten der Arbeitnehmer:innen widmet. Nach fünf Jahren konnten nun einige Punkte identifiziert werden, wo die Behörde noch besser arbeiten könnte. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass bis jetzt Drittstaatsangehörige vom Mandat der Arbeitsbehörde nicht erfasst sind. 10 Millionen Arbeitnehmer:innen aus Nicht-EU-Staaten sind somit nicht vor Ausbeutung geschützt: Ein untragbarer Zustand, den wir so schnell wie möglich ändern müssen! Essentiell ist für mich die verstärkte Zusammenarbeit mit unseren Sozialpartner:innen: Melden die Gewerkschaften Probleme in einem Betrieb, sollte die ELA in Zukunft Inspektionen durchführen und im Anschluss daran auch Auskunft geben. Wer soll besser über Ungereimtheiten Bescheid wissen als die Gewerkschaft vor Ort? Nur so können wir gegen Sozialbetrug und unfaire Arbeitsbedingungen effektiv vorgehen!

Wir haben zwar sehr starke Gesetze für den Schutz von Arbeitnehmer:innen geschaffen, diese nützen aber ohne eine echte Kontrolle nichts. Es braucht endlich einen Fokus auf grenzüberschreitende Strafverfolgung und Kontrollen von Unternehmen, auch unangekündigt, wie beispielsweise bei der Europäischen Bankenaufsicht. Gibt es mutmaßliche Unregelmäßigkeiten, muss über diese berichtet werden. Um die Aufgabe auch gut dokumentieren zu können, soll die ELA auch selbständig Daten erheben können.

Wir brauchen eine Arbeitsbehörde, die für die Rechte aller Arbeitnehmer:innen einsteht. Eine Europäische Aufsichtsbehörde, die jede Art der Ausbeutung von Beschäftigten in unserer EU - egal ob EU-Staatsbürger:in oder nicht - bekämpft und das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ verteidigt. Das ist meine Vorstellung einer sozialen Union und einer besseren Zukunft!