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Werbung und Marktkommunikation: Erstmals Arbeitszeitverkürzung erreicht

38,5 Stundenwoche bei vollem Gehaltsausgleich

©MIND AND I - stock.adobe.com

Bei der Verhandlungsrunde am 14. Dezember 2022 konnte folgender KV-Abschluss 2023 für den Bereich Werbung & Marktkommunikation Wien erreicht werden:

ERSTMALIG in der GESCHICHTE ist nun auch in diesem Kollektivvertrag eine ARBEITSZEITVERKÜRZUNG gelungen.

Der Abschluss im Detail

  • Die 40 Stundenwoche ist mit Jahresende Geschichte.
  • Ab dem 1. Jänner 2023 gibt es für ALLE eine 38,5 Stundenwoche bei vollem Gehaltsausgleich.
  • Die Tabellenwerte für 2023 werden zusätzlich zur Arbeitszeitverkürzung wie folgt erhöht:
    VWG 1: um 7,75 %
    VWG 2: um 7 %
    VWG 3: um 6,25 %
    VWG 4: um 6 %
    VWG 5: um 5 %
    VWG 6: um 4 %
  • Die Lehrlingseinkommen werden um jeweils 12,3 % erhöht.
  • Die Tag- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulage (§ 6) werden um 4 % erhöht.

Für Betriebe, wo bereits jetzt eine AZ-Verkürzung unter 40 Stunden vorhanden ist, könnt ihr im Abschlussprotokoll die korrekte vereinbarte Vorgangsweise der Berechnung sehen – da gibt es zusätzlich für die Berechnung auf die neue Tabelle 3,75 % dazu. Ebenso haben wir für die Teilzeitbeschäftigungen diese Regelung getroffen.

Überstundenteiler angepasst

Durch die Arbeitszeitverkürzung auf 38,5 Stunden wöchentlich konnten wir auch den Überstundenteiler von 1/150 auf 1/143 anpassen. Ebenso verändert sich nun die Berechnungsgrundlage für den Normalstundenteiler auf 1/167.

Der Passus, wo bisher nur sog. Kriegsversehrte 3 Zusatzurlaubstage bekommen haben, ist mit Jänner 2023 auf den Bereich der sog. „begünstigt Behinderten“ geändert worden.

Die nun vorhandene „Mehrarbeit bei Vollzeit“ von der 38,5 Stunden bis zur 40 Stunde ist derzeit noch zuschlagsfrei, jedoch bleibt das auf unserer Agenda, für diese 1,5 Stunden mit der nächstjährigen Gehaltsverhandlungsrunde einen Zuschlag auszuverhandeln.