Abschluss zum Kollektivvertrag der Immobilienverwalter 2024
Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen werden um 9 % erhöht
Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte ein Abschluss zum Kollektivvertrag für die Angestellten bei Immobilienverwaltern erzielt werden, der auch wieder Verbesserungen im Rahmenrecht enthält. Die Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen werden in sämtlichen Verwendungsgruppen um 9 % erhöht. Für mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt die Aufrechterhaltung der Überzahlung.
In großen Kapitalgesellschaften sind die Ist-Gehälter um 9 % zu erhöhen. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es heuer die Möglichkeit einer Verteiloption. Die Ist-Gehälter sind mindestens um 7,75 % (= geschätzte Jahresinflation) zu erhöhen. 1,25 % der Gehaltssumme auf Grundlage des Monats Dezember 2023 können mittels Betriebsvereinbarung, die bis spätestens bis 14.2.2024 abzuschließen ist, verteilt werden. In Summe beträgt so die Erhöhung dann ebenfalls 9 %.
Jugendticket für Lehrlinge
Kommt es zu keiner Betriebsvereinbarung gilt die Erhöhung von 9 %. Die Nachverrechnungen müssen mit dem Februarabrechnung erfolgen. Damit steht den Betriebsrät:innen die Möglichkeit einer Gestaltung in Verhandlung mit den Arbeitgeber:innen offen – es kann aber mit Nichtabschluss einer Betriebsvereinbarung auch die unveränderte Gehaltssteigerung zur Geltung gebracht werden. Erfreulich ist, dass vereinbart werden konnte, dass Lehrlinge künftig das „Jugendticket“ (gültig am Weg vom Wohnort zur Schule oder Dienststelle) ersetzt bekommen.
Auch lange Betriebstreue soll künftig durch Jubiläumstage honoriert werden. Jede/r Arbeitnehmer:in erhält nach 15, 20 und 25 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einmalig je einen zusätzlichen Freizeittag, der innerhalb von 12 Monaten zu verbrauchen ist.