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PROPAK-Industrie: Erfolgreicher KV-Abschluss in der 6. Verhandlungsrunde

Durch neuen Mindestgrundgehalt bzw. Mindestmonatslohn bis zu 13 % KV-Erhöhung

©agnormark - stock.adobe.com

In der sechsten Kollektivvertragsverhandlungsrunde am 22. Februar 2024 erreichte die Verhandlungskurie der GPA nach intensiven Verhandlungen einen Abschluss für die Beschäftigten der PROPAK-Industrie. 

Der Abschluss im Detail:

  • Erhöhung der KV Löhne- und Gehälter um 7,5 % bis 13,0 %
    Neues Mindestgrundgehalt bzw. Mindestmonatslohn 2.300 Euro
  • Erhöhung der IST Löhne- und Gehälter um 7,5 % 
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,5 % 
  • Erhöhung der Zulagen um 7,5 %
  • Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (Inland und Ausland) um 7,5 %
  • Steuerfreie Einmalzahlung 200 Euro
    (Teilzeitkräfte ab 19 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit 200 Euro darunter 100 Euro)

Geltungstermin 1. März 2024
(Bei wöchentlicher Lohnauszahlung 4. März 2024)

Laufzeit der Lohn- und Gehaltstabellen 12 Monate