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EVU 2019: Erfolgreicher KV-Abschluss

KV-Gehälter und Ist-Gehälter steigen mit 1. Februar 2019 um 3,4 Prozent

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 20.000 Beschäftigten in den Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EVU) erreichten die Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE am 17. Jänner 2019 in der zweiten Verhandlungsrunde einen erfolgreichen Abschluss.

KV-Gehälter und Ist-Gehälter steigen mit 1. Februar 2019 um 3,4 Prozent.

Diesem Ergebnis steht eine Inflationsrate von aktuell 2,0 Prozent gegenüber. Somit ergibt der diesjährige Abschluss auch einen guten Reallohnzuwachs für die Beschäftigten welcher auch für eine Steigerung der Kaufkraft sorgen wird.

DAS ERGEBNIS IM ÜBERBLICK

  • Erhöhung der KV-Mindestgehälter: 3,4%
  • Erhöhung der IST-Gehälter: 3,4 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen: Durchschnitt 8,0 %
  • Erhöhung der Zulagen: (2. und 3. Schicht 3,4 %)
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen: 2,0 %

WEITERE ERGEBNISSE

VERBESSERTE ANRECHUNG VON VORDIENSTZEITEN FÜR DAS URLAUBSAUSMASS

Wenn Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis im Rahmen des Konzerns beschäftigt waren, werden diese Zeiten für die Erreichung der 6. Urlaubswoche voll angerechnet. Gleiches gilt für alle Arbeitszeiten, die überlassene Arbeitnehmer in Konzerngesellschaften verbracht haben und danach übernommen werden. Somit kann schneller die 6. Urlaubswoche erreicht werden.

ENTLOHNUNG VON ÜBERSTUNDEN VERBESSERT

Ab 1. April 2019 gebührt für die 11. und 12. Überstunde an einem Tag ein Zuschlag von 100 Prozent. Völlig neu besteht ebenfalls ab 1. April 2019 ein Anspruch auf einen Zuschlag von 100 %, wenn durch die Leistung von Überstunden mehr als 50 Stunden/Woche gearbeitet wird. In beiden Fällen gilt dies auch bei gleitender Arbeitszeit, wenn die Überstunden angeordnet werden.

VERBRAUCH VON ZEITGUTHABEN AUS ÜBERSTUNDEN

Für den Verbrauch von erworbenen Zeitguthaben wurde eine Regelung erreicht, wonach der/die ArbeitnehmerIn den Verbrauch des Zeitguthabens selbst festlegt, sich jedoch um das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu bemühen hat. Ist dieses nicht herstellbar, besteht dieMöglichkeit einseitig mit einer Vorankündigungsfrist bis zu 5 Arbeitstage zu verbrauchen.

BEZAHLTE PAUSE BEI ARBEIT NACH DER 10. STUNDE

Bei Arbeitsleistungen über die 10. Stunde hinaus gebührt künftig eine 10-minütige bezahlte Pause, wenn voraussichtlich mehr als eine Stunde über die 10. Stunde hinaus gearbeitet werden wird.

REGELUNGEN FÜR SABBATICAL

Zum Aufbau längere zusammenhängende Freizeit kann durch Betriebsvereinbarung ein Sabbatical vereinbart werden. Der Durchrechnungszeitraum beträgt höchstens 3 Jahre mit unmittelbar anschließender Sabbaticalkonsumation. Die Betriebsvereinbarung muss den Kollektivertragspartnern zu Kenntnis gebracht werden und soll insbesondere nachfolgende Punkte regeln:

 

  • Ansparen durch Entgeltverzicht und/ oder Ansparen durch Zeit
  • Geltungsbereich und Geltungsdauer
  • Teilnehmerkreis und Teilnehmerauswahl
  • Durchrechnungszeitraum und Konsumation der angesparten Zeit
  • Ausmaß und Bewertung der angesparten Stunden
  • Ansprüche nach der Dauer der Dienstzeit und auf 13. und 14. Gehalt
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen nach dem Sabbatical
  • Rücktrittsmöglichkeiten seitens Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn
  • Ausmaß der Vergütung der angesparten Stunden bei Rücktritt vom Sabbatical oder bei Auflösung des Dienstverhältnisses
  • Kündigungsschutz nach dem Sabbatical
  • Individuelle Vereinbarung mit dem/der Arbeitnehmer/in
  • Sabbatical bei Überstundenpauschalbezieher

FESTSCHREIBEN DER FREIWILLIGKEIT DER ARBEITSLEISTUNG IN DER 11. UND 12. ARBEITSSTUNDE BZW. NACH DER 50. ARBEITSSTUNDE

Die Kollektivvertragspartner halten in völliger Klarheit das Freiwilligkeitsprinzip solcher Arbeitsleistungen fest. Sollten Zweifel an diesem Freiwilligkeitsprinzip aufkommen, so verpflichten sich die Kollektivvertragsparteien Gespräche für die Gewährleistung dieses Prinzips aufzunehmen.

SONSTIGE ERGEBNISSE:

  • Die Kollektivvertragspartner vereinbaren, dass sie bis Ende 2019 eine sozialpartnerschaftlich besetzte Enquete über betriebliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderung abhalten. Basierend auf den Ergebnissen der Enquete soll in weiterer Folge in einer Arbeitsgruppe ein Vorschlagskatalog für geeignete Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung für Arbeitnehmer mit Behinderung erarbeitet und anlässlich der Kollektivvertragsverhandlung 2020 behandelt werden.
  • Die Kollektivvertragspartner vereinbaren weiters, dass die im Kollektivvertrag bei vom 18. Jänner 2018 vereinbarte Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Beratung der Erhöhung des Frauenanteils in den Unternehmen ihre Tätigkeit ehestens aufnimmt und bis 31.01.2020 abschließt.
  • Vereinbart wurde außerdem, dass die Themen Schicht-, Nacht- und Schwerarbeit und Arbeiten bei extremen Verhältnissen in einer Arbeitsgruppe behandelt werden.


EMPFEHLUNG DER KOLLEKTIVVERTRAGSPARTEIEN

Die Kollektivvertragspartner empfehlen, jenen Arbeitnehmern der Mitgliedsunternehmen von Österreichs E-Wirtschaft, die aufgrund der Wetterereignisse im Jänner 2019 zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bei extremen Verhältnissen im Einsatz waren, eine Anerkennung in Geld oder Zeit zukommen zu lassen.

Außerdem erfolgte die Klarstellung, dass § 10 des Kollektivvertrags für Angestellte für Arbeitnehmer in den Mitgliedsunternehmen von Österreichs E-Wirtschaft, die dem BMSVG unterliegen, mit Wirkung vom 01.02.2019 nicht zur Anwendung kommt.

GELTUNGSTERMIN

Der neue EVU-Kollektivvertrag tritt mit 1. Februar 2019 in Kraft.

 

Eingeloggte Mitglieder können die Gehaltstafeln 2019, das Abschlussprotokoll und den EVU-Abschlussbrief downloaden

10.01.2019: EVU KV-Verhandlungen 2019

Bei der Verhandlung am 10. Jänner 2019 wurden die einzelnen Punkte des Rahmenrechtes unseres Forderungsprogrammes mit den Arbeitgebern detailliert behandelt:

  • Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen für Urlaubsanspruch
  • Regelungen zu „Lebensphasengerechtes Arbeiten“ (zB Sabbatical und Altersteilzeit)
  • Regelungen zu „Schicht-, Nacht- und Schwerarbeit“
  • Regelungen für Arbeiten bei extremen Verhältnissen (Hitze/Kälte/Lärm/Sturm/Arbeiten in Kavernen etc.)
  • Regelungen für Menschen mit Behinderung
  • Kilometergeld bei Dienstfahrten mit dem privaten Fahrrad
  • Ermöglichung der „Freizeitoption“
  • Regelungen für höhere Überstundenzuschläge
  • Wahlrecht für AN bei allen Überstunden, ob diese in Freizeit oder Geld abgegolten werden; und Regelung über ein einseitiges Antrittsrecht
  • Bezahlte Pause von mindesten 15 Minuten nach der 10. Arbeitsstunde
  • Klare, rechtssichere, branchen- und praxisgerechte Gewährleistung des Freiwilligkeitsprinzips bei Überstunden
  • Klarstellung der Auszahlung der Kinderzulage z. B. freiwillige Karenzen
  • Fortführung der Arbeitsgruppe „Erhöhung des Frauenanteils in den Unternehmen“

Danach wurden die Verhandlungen im Entgeltbereich begonnen, wobei auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erneut diskutiert wurden. Trotz konstruktiver Gespräche konnte noch kein Ergebnis erreicht werden.

Die Verhandlungen im Rahmenrecht und im Entgeltbereich werden bei der nächsten Verhandlungsrunde am 17. Jänner 2019 fortgesetzt.

Eingeloggte Mitglieder können die KV-Info2 downloaden.

 

17.12.2018: EVU KV-Verhandlungen 2019 mit Wirtschaftsgespräch gestartet

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten in den Elektrizitätsversorgungsunternehmungen Österreichs haben am 17. Dezember 2018 mit dem traditionellen Wirtschaftsgespräch begonnen.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) übergaben an diesem Tag auch das Forderungsprogramm 2019 an die Arbeitgeber.

Zu Beginn erörterte der neue Präsident von Österreichs Energie, Dr. Leonhard Schitter, die gesamtwirtschaftliche Situation der Branche und wies auf die nach wie vor schwierige Lage hin. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, fordert er einen sehr moderaten Abschluss bei den Kollektivvertragsverhandlungen.

Von Seiten der Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE wurde auf das sehr gute allgemeine Wirtschaftswachstum, die gute Ertragslage der Unternehmen und auf die hohe Qualifikation der ArbeitnehmerInnen in der Branche sowie deren enorme Leistungs-bereitschaft hingewiesen.

Daher fordern GPA-djp und PRO-GE einen entsprechenden Reallohn- und Gehaltszuwachs für die Beschäftigten sowie die Umsetzung der rahmenrechtlichen Forderungen.

Im Anschluss an das Wirtschaftsgespräch wurde das Protokoll zum
„EVU KV-Neu“ von beiden Seiten abgezeichnet. Dieses gemeinsam geschaffene neue Regelwerk ist auch ein Zeichen für eine funktionierende Sozialpartnerschaft in der E-Wirtschaft.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 10. Jänner 2019 statt.

Eingeloggte Mitglieder können das Forderungsprogramm und die KV Info1 downloaden.